Glossar
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Zahlungsfähigkeit
Unter Zahlungsfähigkeit versteht man die Fähigkeit eines Kreditnehmers, seinen Zins- und Tilgungsanteil in Form einer Ratenzahlung in der Zukunft leisten zu können.
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Energieberater/Energieberatung
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Zauberscheiben der Nachhaltigkeit
Das Modell der Zauberscheiben der Nachhaltigkeit dient neben weiteren Modellen, wie dem Nachhaltigkeitsdreieck und dem Drei Säulen Modell zur Visualisierung der Inhalte von Nachhaltigkeit bzw. nachhaltiger Entwicklung.
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Energieberater/Energieberatung
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Zeitwert
Unter dem Zeitwert versteht man den Wert einer Sache zu einem bestimmten Zeitpunkt, im Gegensatz zum Neuwert oder anfänglichen Anschaffungspreis. Der Zeitwert entspricht dem Neuwert abzüglich eines Betrages für Alter, Gebrauch und Abnutzung.
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Energieberater/Energieberatung
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Zentrale Wasserversorgung
Wasserversorgung, bei der das Wasser durch ein Rohrnetz einem größeren Verbraucherkreis zugeführt wird [DIN 4046 Wasserversorgung].
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Energieberater/Energieberatung
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Zielratenfinanzierung
Der Kunde möchte eine kostengünstige Monatsrate und sich alle Optionen offen halten: Das Fahrzeug am Ende der Laufzeit kaufen, eine Anschlussfinanzierung auswählen oder das Fahrzeug zurückgeben.
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Energieberater/Energieberatung
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Zins
Das für die Überlassung des Darlehens vom Darlehensnehmer an den Darlehensgeber zu entrichtende Entgelt bezeichnet man als Zins. Normalerweise wird diese als Prozentsatz vom Nominalbetrag des Darlehens angegeben, dem sogenannten Nominalzinssatz.
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Energieberater/Energieberatung
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Zinsbindung
Die Zinsbindung, auch Sollzinsbindung oder Zinsfestschreibung, gibt an, wie lange Sie eine Baufinanzierung oder einen Ratenkredit zu einem bestimmten Zinssatz abzahlen. Die Bank gewährt Ihnen über einen festgelegten Zeitraum einen festen Zinssatz, zu dem Sie Ihre Raten zahlen. Beispielsweise tilgen Sie Ihre Baufinanzierung über den Zeitraum von 10 Jahren zu einem Zinssatz von 2 Prozent effektivem Jahreszins.
Zirkulationspumpe
Muss beim Einbau in Warmwasseranlagen mit selbsttätig wirkenden Einrichtungen zur Ein- und Ausschaltung ausgestattet werden.
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Energieberater/Energieberatung
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Zugelassene Brennstoffe
In Feuerungsanlagen dürfen nur die folgenden Brennstoffe eingesetzt werden
- Steinkohle, nicht pechgebundene Steinkohlenbriketts, Steinkohlenkoks,
- Braunkohlen, Braunkohlenbriketts, Braunkohlenkoks,
- Brenntorf, Presslinge aus Brenntorf,
- Grill-Holzkohle, Grill-Holzkohlebriketts nach DIN EN 1860, Ausgabe September 2005,
- naturbelassenes stückiges Holz einschließlich anhaftender Rinde, insbesondere in Form von Scheitholz und Hackschnitzeln, sowie Reisig und Zapfen,
- naturbelassenes nicht stückiges Holz, insbesondere in Form von Sägemehl, Spänen und Schleifstaub, sowie Rinde,
- Presslinge aus naturbelassenem Holz in Form von Holzbriketts nach DIN 51731, Ausgabe Oktober 1996, oder in Form von Holzpellets nach den brennstofftechnischen Anforderungen des DINplus-Zertifizierungsprogramms „Holzpellets zur Verwendung in Kleinfeuerstätten nach DIN 51731-HP 5″, Ausgabe August 2007, sowie andere Holzbriketts oder Holzpellets aus naturbelassenem Holz mit gleichwertiger Qualität,
- gestrichenes, lackiertes oder beschichtetes Holz sowie daraus anfallende Reste, soweit keine Holzschutzmittel aufgetragen oder infolge einer Behandlung enthalten sind und Beschichtungen keine halogenorganischen Verbindungen oder Schwermetalle enthalten,
- Sperrholz, Spanplatten, Faserplatten oder sonst verleimtes Holz sowie daraus anfallende Reste, soweit keine Holzschutzmittel aufgetragen oder infolge einer Behandlung enthalten sind und Beschichtungen keine halogenorganischen Verbindungen oder Schwermetalle enthalten,
- Stroh und ähnliche pflanzliche Stoffe, nicht als Lebensmittel bestimmtes Getreide wie Getreidekörner und Getreidebruchkörner, Getreideganzpflanzen, Getreideausputz, Getreidespelzen und Getreidehalmreste sowie Pellets aus den vorgenannten Brennstoffen,
- Heizöl leicht (Heizöl EL) nach DIN 51603-1, Ausgabe August 2008, und andere leichte Heizöle mit gleichwertiger Qualität sowie Methanol, Ethanol, naturbelassene Pflanzenöle oder Pflanzenölmethylester,
- Gase der öffentlichen Gasversorgung, naturbelassenes Erdgas oder Erdölgas mit vergleichbaren Schwefelgehalten sowie Flüssiggas oder Wasserstoff,
- Klärgas mit einem Volumengehalt an Schwefelverbindungen bis zu 1 Promille, angegeben als Schwefel, oder Biogas aus der Landwirtschaft,
- Koksofengas, Grubengas, Stahlgas, Hochofengas, Raffineriegas und Synthesegas mit einem Volumengehalt an Schwefelverbindungen bis zu 1 Promille, angegeben als Schwefel, sowie
- sonstige nachwachsende Rohstoffe, soweit diese die Anforderungen nach Absatz 5 einhalten.
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Zulassungsfreie Handwerke
Handwerksberufe, bei denen kein Meisterbrief als Voraussetzung für die Selbstständigkeit erforderlich ist. Sie werden in der Anlage B 1 der Handwerksordnung aufgeführt.
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Zulassungspflichtige Handwerke
Sie werden in der Anlage A der Handwerksordnung geführt. Nur bei diesen Handwerken bedarf es einer Eintragung in die bei den Handwerkskammern geführte Handwerksrolle. Der Meistertitel ist i. d. R. Voraussetzung für die Selbstständigkeit.
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Zündquelle
Energiequelle, die verwendet wird, um brennbare Materialien oder Produkte anzuzünden.
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Energieberater/Energieberatung
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Zündtemperatur
Niedrigste Temperatur eines Materials, bei der unter festgelegten Prüfbedingungen eine anhaltende Verbrennung eingeleitet werden kann. Die Entzündung und die Fortsetzung der Verbrennung erfordern ausreichende Mengen – brennbarer Gase, die durch das Material selbst freigesetzt werden, – Sauerstoff (Luft). Die niedrigste Entzündungstemperatur hängt von der thermischen Belastung über eine unbegrenzte Dauer ab (asymptotischer Wert). Aus Praktikabilitätsgründen sollte die Norm die niedrigste Entzündungstemperatur annäherungsweise festlegen.
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Energieberater/Energieberatung
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Zusätzliche Leistung
Nach § 2 VOB/B eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung, die aber zu erbringen und gesondert zu vergüten ist. Die Forderung nach Vergütung muss jedoch vor der Ausführung der Leistung angekündigt werden.
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Zusatzversicherung
Bei einer Zusatzversicherung handelt es sich um z. B. einen zusätzlichen Privatversicherungsschutz zum Sozialversicherungsschutz, zum Beispiel.: Krankenhaustagegeldversicherung oder eine Private Rentenversicherung. Es gibt auch die Möglichkeit zur Erweiterung einer Hauptversicherung oder einer bestehenden Versicherung zum Beispiel Unfallzusatz- und Berufsunfähigkeitsversicherung in Ergänzung zu einer Risikolebensversicherung oder kapitalbildenden Lebensversicherung.
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Zwangsversteigerung
Eine Zwangsversteigerung ist eine Zwangsvollstreckung mit dem Ziel, den Gläubiger aus dem Erlös der Immobilie zu befriedigen. Dem Eigentümer wird die Immobilie entzogen.
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Zweck und Ziel (EWärmeG)
1. Zweck dieses Gesetzes ist es, insbesondere im Interesse des Klimaschutzes, der Schonung fossiler Ressourcen und der Minderung der Abhängigkeit von Energieimporten, eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Wärme und Kälte aus Erneuerbaren Energien zu fördern.
2. Um den Zweck des Absatzes 1 unter Wahrung der wirtschaftlichen Vertretbarkeit zu erreichen, verfolgt dieses Gesetz das Ziel, dazu beizutragen, den Anteil Erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte bis zum Jahr 2020 auf 14 Prozent zu erhöhen.
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2. Um den Zweck des Absatzes 1 unter Wahrung der wirtschaftlichen Vertretbarkeit zu erreichen, verfolgt dieses Gesetz das Ziel, dazu beizutragen, den Anteil Erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte bis zum Jahr 2020 auf 14 Prozent zu erhöhen.
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Zwei- bzw. einflutige Pumpen
Bei zweistufigen Pumpen sind zwei Pumpen in einem Pumpengehäuse mit dem Ziel größerer Pumpenleistung parallel geschaltet. Das Wasser strömt durch zwei Saugrohre den beiden auf einer Welle sitzenden Pumpen-Laufrädern zu, wird dann aber auf der Druckseite zu einem gemeinsamen Pumpförderstrom in einem Rohr vereinigt. Bei einstufigen Pumpen wird das Wasser über ein Saugrohr und ein Pumpen-Laufrad dem Druckrohrzugeführt.
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Energieberater/Energieberatung
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Zweirohrheizung
Die Heizkörper sind jeweils parallel an den Vorlauf und an den Rücklauf angeschlossen und haben etwa die gleiche Vorlauftemperatur. Nach Art der Heizkörperanschlüsse an Vor- und Rücklauf sowie nach Lage der Hauptverteilung unterscheidet man Zwei- rohrsysteme mit oberer, unterer und horizontaler Verteilung.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
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Zweischalige Außenwand
Außenwandkonstruktion, die als besonders schlagregensicher gilt. Nach DIN 1053-1 gibt es folgende Varianten: – zweischalige Außenwand mit Kerndämmung – zweischalige Ausenwand mit Luftschicht – zweischalige Außenwand mit Luftschicht und zusätzlicher Wärmedämmung – zweischalige Außenwand mit Putzschicht. Die letztgenannte Konstruktionsart gilt als risikobehaftet.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
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Zweischalige Wand
Wand, welche aus zwei parallel verlaufenden Mauerwerksschalen, die mit Wandankern (z. B. Drahtankern) verbunden sind, besteht.
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