Glossar
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Wärmebrücke
Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass der Einfluss konstruktiver Wärmebrücken auf den Jahres-Heizwärmebedarf nach den anerkannten Regeln der Technik und den im jeweiligen Einzelfall wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen so gering wie möglich gehalten wird.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Wärmepumpe
Maschine, die der Luft, dem Wasser oder dem Erdreich Wärme entzieht, diese über verbrennungsmotorisch angetriebene Kompressoren oder über Sorptionseinrichtungen von einem niedrigen Temperaturniveau auf ein höheres bringt und damit für Heizzwecke bzw. Warmwasserbereitung nutzbar macht.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Warum brauche ich einen Energie-Effizienz-Experten?
Sie möchten energieeffizient Bauen oder Sanieren? Das ist gut für Sie und für die Umwelt, denn energieeffiziente Häuser bieten viele Vorteile: Sie verringern Heizkosten, bieten hohen Wohnkomfort und werden als Vorreiter für Energieeffizienz und Klimaschutz von der Bundesregierung gefördert.
Damit Hauseigentümer davon profitieren, müssen die Gebäude besonderen Ansprüchen an die Energieeffizienz genügen. Mit zunehmendem energetischem Niveau steigen aber auch die Anforderungen an die Qualität der auszuführenden Arbeiten. Bei Effizienzhäusern können deshalb schon kleine Fehler in der Planung oder Ausführung dazu führen, dass die berechnete Energieeinsparung nicht erreicht wird. Im schlimmsten Fall drohen sogar Bauschäden.
Die Umsetzung eines so komplexen und technischen Vorhabens stellt somit eine große Herausforderung für Hauseigentümer dar. Hochqualifizierte Experten sind daher unerlässlich, wenn es um die Umsetzung eines qualitativ hochwertigen Effizienzhauses geht.
Die Energieeffizienz-Experten erfüllen die hohen Ansprüche, die Fachleute für hocheffiziente Neubauten und Sanierungen sowie Energieberatungen mitbringen müssen. Sie sorgen für eine fachgerechte, unabhängige und neutrale Beratung und helfen Bauherren, die Einsparpotenziale ihres Gebäudes zu identifizieren sowie Fördermittel des Bundes für ihr Bauvorhaben optimal einzusetzen. Auch während des Bauens begleiten die Experten die Ausführung und sichern so eine fachgerechte Umsetzung.
Quelle: www.energie-effizienz-experten.de
Damit Hauseigentümer davon profitieren, müssen die Gebäude besonderen Ansprüchen an die Energieeffizienz genügen. Mit zunehmendem energetischem Niveau steigen aber auch die Anforderungen an die Qualität der auszuführenden Arbeiten. Bei Effizienzhäusern können deshalb schon kleine Fehler in der Planung oder Ausführung dazu führen, dass die berechnete Energieeinsparung nicht erreicht wird. Im schlimmsten Fall drohen sogar Bauschäden.
Die Umsetzung eines so komplexen und technischen Vorhabens stellt somit eine große Herausforderung für Hauseigentümer dar. Hochqualifizierte Experten sind daher unerlässlich, wenn es um die Umsetzung eines qualitativ hochwertigen Effizienzhauses geht.
Die Energieeffizienz-Experten erfüllen die hohen Ansprüche, die Fachleute für hocheffiziente Neubauten und Sanierungen sowie Energieberatungen mitbringen müssen. Sie sorgen für eine fachgerechte, unabhängige und neutrale Beratung und helfen Bauherren, die Einsparpotenziale ihres Gebäudes zu identifizieren sowie Fördermittel des Bundes für ihr Bauvorhaben optimal einzusetzen. Auch während des Bauens begleiten die Experten die Ausführung und sichern so eine fachgerechte Umsetzung.
Quelle: www.energie-effizienz-experten.de
Was muss ich beim EWärmeG BW beachten?
Ein energetischer Sanierungsfahrplan zeigt auf, welche Sanierungsschritte in welcher Reihenfolge sinnvoll sind. Ein erfahrener Energieberater erfasst dazu alle Bauteile und die Heizungsanlage. Daraus entwickelt er Ihren Sanierungsfahrplan. Damit erfüllen Sie die Anforderungen des EWärmeG bereits zu einem Drittel.
Thermische Solaranlagen nutzen die Sonnenenergie zur Wärmeerzeugung und können fast jedes Heizsystem ergänzen. Im Ein- und Zweifamilienhaus erfüllen Sie die Anforderungen des EWärmeG mit 0,07 Quadratmeter Kollektorfläche pro Quadratmeter Wohnfläche, im Mehrfamilienhaus mit 0,06 Quadratmeter pro Quadratmeter Wohnfläche.
PV (Photovoltaikanlagen) erzeugen Strom aus Sonnenlicht. 0,02 kWp pro Quadratmeter Wohnfläche genügen zur vollständigen Erfüllung der EWärmeG-Vorgaben – unabhängig davon, ob Sie den erzeugten Solarstrom selbst nutzen oder einspeisen.
Mit einer Holzzentralheizung für Hackschnitzel, Scheitholz oder Pellets erfüllen Sie die Anforderungen.
Das gilt auch für Einzelraumfeuerung durch Kachel-, Pellets und Grundöfen, wenn die Öfen 30 Prozent der Wohnfläche überwiegend beheizen oder mit einer Wassertasche Wärme an das Zentralheizungssystem abgeben.
Mit der Wärmepumpe nutzen Sie Umwelt- oder Abwärme. Bei elektrischen Wärmepumpen müssen nach den EWärmeG-Vorgaben aus einer Kilowattstunde Strom mindestens 3,5 Kilowattstunden Wärme erzeugt werden (Jahresarbeitszahl 3,50). Wird die Pumpe mit Gas oder Öl betrieben, muss das Gerät aus einer Kilowattstunde Brennstoff mindestens 1,2 Kilowattstunden Wärme bereitstellen (Jahresheizzahl 1,20).
Sie können die Vorgaben des EWärmeG zu zwei Dritteln erfüllen, wenn Sie Ihre Heizung mit mindestens 10 Prozent Bioöl oder Biogas bis 50 kW betreiben. Dazu müssen Sie einen entsprechenden Brennwertkessel einbauen.
Baulicher Wärmeschutz: Wenn Sie Dach, Außenwand oder Kellerdecke um mindestens 20 Prozent besser dämmen, als die Energieeinsparverordnung (EnEV 2013) fordert, erfüllen Sie das EWärmeG vollständig. Oder Sie verbessern die gesamte Gebäudehülle. In welchem Umfang dies anrechenbar ist, hängt vom Alter des Gebäudes ab.
Auch wenn Sie Ihre Wärme aus einer Heizungsanlage mit Kraft-Wärme-Kopplung (BHKW) beziehen, können Sie das EWärmeG 2015 erfüllen.
Wärmenetzanschluss: Statt eine eigene Heizungsanlage zu betreiben, erfüllt auch der Bezug der Wärme aus einem Kraft-Wärme-Kopplung oder mit mindestens 15 Prozent erneuerbaren Energien oder Abwärme betrieben wird.
Erfüllungsnachweise müssen Sie innerhalb von 18 Monaten nach Inbetriebnahme Ihrer neuen Heizungsanlage der unteren Baurechtsbehörde vorlegen. Die erforderlichen Bestätigungen/ EWärmeG Nachweise stellt Ihnen Ihr Energieberater aus.
Sie haben Fragen? – Ein kurzer telefonischer Kontakt bringt Sie sofort weiter!
Quelle: www.um.baden-wuerttemberg.de
Thermische Solaranlagen nutzen die Sonnenenergie zur Wärmeerzeugung und können fast jedes Heizsystem ergänzen. Im Ein- und Zweifamilienhaus erfüllen Sie die Anforderungen des EWärmeG mit 0,07 Quadratmeter Kollektorfläche pro Quadratmeter Wohnfläche, im Mehrfamilienhaus mit 0,06 Quadratmeter pro Quadratmeter Wohnfläche.
PV (Photovoltaikanlagen) erzeugen Strom aus Sonnenlicht. 0,02 kWp pro Quadratmeter Wohnfläche genügen zur vollständigen Erfüllung der EWärmeG-Vorgaben – unabhängig davon, ob Sie den erzeugten Solarstrom selbst nutzen oder einspeisen.
Mit einer Holzzentralheizung für Hackschnitzel, Scheitholz oder Pellets erfüllen Sie die Anforderungen.
Das gilt auch für Einzelraumfeuerung durch Kachel-, Pellets und Grundöfen, wenn die Öfen 30 Prozent der Wohnfläche überwiegend beheizen oder mit einer Wassertasche Wärme an das Zentralheizungssystem abgeben.
Mit der Wärmepumpe nutzen Sie Umwelt- oder Abwärme. Bei elektrischen Wärmepumpen müssen nach den EWärmeG-Vorgaben aus einer Kilowattstunde Strom mindestens 3,5 Kilowattstunden Wärme erzeugt werden (Jahresarbeitszahl 3,50). Wird die Pumpe mit Gas oder Öl betrieben, muss das Gerät aus einer Kilowattstunde Brennstoff mindestens 1,2 Kilowattstunden Wärme bereitstellen (Jahresheizzahl 1,20).
Sie können die Vorgaben des EWärmeG zu zwei Dritteln erfüllen, wenn Sie Ihre Heizung mit mindestens 10 Prozent Bioöl oder Biogas bis 50 kW betreiben. Dazu müssen Sie einen entsprechenden Brennwertkessel einbauen.
Baulicher Wärmeschutz: Wenn Sie Dach, Außenwand oder Kellerdecke um mindestens 20 Prozent besser dämmen, als die Energieeinsparverordnung (EnEV 2013) fordert, erfüllen Sie das EWärmeG vollständig. Oder Sie verbessern die gesamte Gebäudehülle. In welchem Umfang dies anrechenbar ist, hängt vom Alter des Gebäudes ab.
Auch wenn Sie Ihre Wärme aus einer Heizungsanlage mit Kraft-Wärme-Kopplung (BHKW) beziehen, können Sie das EWärmeG 2015 erfüllen.
Wärmenetzanschluss: Statt eine eigene Heizungsanlage zu betreiben, erfüllt auch der Bezug der Wärme aus einem Kraft-Wärme-Kopplung oder mit mindestens 15 Prozent erneuerbaren Energien oder Abwärme betrieben wird.
Erfüllungsnachweise müssen Sie innerhalb von 18 Monaten nach Inbetriebnahme Ihrer neuen Heizungsanlage der unteren Baurechtsbehörde vorlegen. Die erforderlichen Bestätigungen/ EWärmeG Nachweise stellt Ihnen Ihr Energieberater aus.
Sie haben Fragen? – Ein kurzer telefonischer Kontakt bringt Sie sofort weiter!
Quelle: www.um.baden-wuerttemberg.de
Wasserkraft
Als eine der ältesten genutzten erneuerbaren Energien geht die Wasserkraft ins Rennen. Bereits in vorindustriellen Zeiten, konnten sich die Menschen diese schon zu nutze machen. Sie diente zum Antrieb von Mühlen, Säge- und Hammerwerken. Das Prinzip der Wasserkraft beruht auf der kinetischen und potenziellen Energie einer Wasserströmung, die ein Turbinenrad antreibt, welches die Energie in mechanische Rotationsenergie umwandelt. Heute wird mit Wasserkraft in Deutschland fast ausschließlich elektrischer Strom erzeugt. Im Vergleich mit anderen erneuerbaren Energien ist Wasserkraft eine ausgereifte Technologie, mit der nach der Nutzung von Biomasse, der größte Anteil an erneuerbarer Energie erzeugt wird. Die größten Potenziale zur Nutzung der Wasserkraft liegen in den südlichen Bundesländern, da hier der Voralpenraum für ein günstiges Gefälle sorgt. Um die Wasserkraft weiter zu fördern, ist das Ziel der Bundesregierung, in Zukunft eine Leistungssteigerung verbunden mit der Verbesserung der ökologischen Situation, zu erreichen. Für die kommenden Jahre wird eine Erneuerung einiger größerer Anlagen erwartet, da mit dem EEG neue Anreize für Investitionen gesetzt wurden.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
WDVS (Wärmedämmverbundsystem)
Ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS) besteht aus mehreren Komponenten und kann sowohl für die energetische Sanierung von Altbauten als auch im Neubau eingesetzt werden. Alle Bestandteile sind perfekt aufeinander abgestimmt, und trotzdem ist der Aufbau von WDVS recht simpel: Die Dämmplatten werden je nach lokalen Gegebenheiten direkt auf den Putz angebracht, mit Dübeln oder mit Schienen befestigt. Darauf folgt eine zwischen 1,5 mm und 5,0 mm dicke Schicht Armierungsmörtel, in den ein Glasfasergewebe eingearbeitet wird. Es verhindert, dass aufgrund des langsameren Abkühlens des Verputzes im Vergleich zum Untergrund Risse entstehen, indem es die Spannung flächig verteilt. Zuletzt wird Außenputz aufgetragen. In Deutschland unterliegt das Wärmedämmverbundsystem der bauaufsichtlichen Zulassungspflicht. Daher sollte dieses Verfahren nur von qualifizierten Handwerkern durchgeführt werden.
Für ein WDVS eignen sich prinzipiell viele Dämmstoffe. Bei diesem Bauteil kommt es vor allem auf die Wärmeleitfähigkeit an. Je geringer diese ausfällt, desto besser isoliert/ dämmt der Stoff. In Deutschland werden darüber hinaus nur Baustoffe mit ausreichendem Brandschutz zugelassen.
Quelle: www.energieheld.de
Für ein WDVS eignen sich prinzipiell viele Dämmstoffe. Bei diesem Bauteil kommt es vor allem auf die Wärmeleitfähigkeit an. Je geringer diese ausfällt, desto besser isoliert/ dämmt der Stoff. In Deutschland werden darüber hinaus nur Baustoffe mit ausreichendem Brandschutz zugelassen.
Quelle: www.energieheld.de
Weitere Darlehensbedingungen
Allgemeine Darlehensbedingungen.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Werbungskosten
Bei Werbungskosten handelt es sich um Aufwendungen, die der Erwerbung, Erhaltung und Sicherung von Einnahmen dienen. Besonders bei den Einkünften aus Verpachtung und Vermietung sind gewisse Aufwendungen (zum Beispiel Disagio, Darlehenszinsen, Bewirtschaftungskosten, Abschreibungen steuerlich absetzbare Werbungskosten.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Wertermittlung
Verkehrswert und Beleihungswert werden bei der Wertermittlung festgelegt.
Der Überprüfung der Angemessenheit des Kaufpreises dient der Verkehrswert, während der Beleihungswert als Basis für die Höhe der Kreditgewährung zu sehen ist. Der Verkehrswert wird im wesentlichen stichtagsbezogen errechnet und gibt somit den aktuellen, derzeit am Markt erreichbaren Wert wieder, wobei bei der Beleihungswertermittlung die dauernden, nachhaltig erzielbaren Eigenschaften zugrunde gelegt werden, da das bewertete Objekt in der Regel für viele Jahre als Kreditsicherheit dient und aus diesem Grund einer längerfristigen Risikobeurteilung unterzogen wird. Nach Vorgabe des BAK (= Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen) muss daher ein Sicherheitsabschlag durchgeführt werden, um eventuelle Marktschwankungen aufzufangen. Der Beleihungswert liegt somit generell unter dem Verkehrswert.
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern und auch den meisten eigengenutzten Eigentumswohnungen wird der Beleihungswert nach dem Sachwert kalkuliert. Der Sachwert setzt sich aus Gebäudewert, Bodenwert, und Außenanlagen zusammen.
Bei Mehrfamilienhäusern und sonstigen Renditeobjekten wird der Beleihungswert auf Basis des Ertragswertes festgelegt. Der Ertragswert orientiert sich an den nachhaltig erreichbaren Mieteinnahmen und stellt den kapitalisierten Reinertrag des Beleihungsobjektes dar.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Der Überprüfung der Angemessenheit des Kaufpreises dient der Verkehrswert, während der Beleihungswert als Basis für die Höhe der Kreditgewährung zu sehen ist. Der Verkehrswert wird im wesentlichen stichtagsbezogen errechnet und gibt somit den aktuellen, derzeit am Markt erreichbaren Wert wieder, wobei bei der Beleihungswertermittlung die dauernden, nachhaltig erzielbaren Eigenschaften zugrunde gelegt werden, da das bewertete Objekt in der Regel für viele Jahre als Kreditsicherheit dient und aus diesem Grund einer längerfristigen Risikobeurteilung unterzogen wird. Nach Vorgabe des BAK (= Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen) muss daher ein Sicherheitsabschlag durchgeführt werden, um eventuelle Marktschwankungen aufzufangen. Der Beleihungswert liegt somit generell unter dem Verkehrswert.
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern und auch den meisten eigengenutzten Eigentumswohnungen wird der Beleihungswert nach dem Sachwert kalkuliert. Der Sachwert setzt sich aus Gebäudewert, Bodenwert, und Außenanlagen zusammen.
Bei Mehrfamilienhäusern und sonstigen Renditeobjekten wird der Beleihungswert auf Basis des Ertragswertes festgelegt. Der Ertragswert orientiert sich an den nachhaltig erreichbaren Mieteinnahmen und stellt den kapitalisierten Reinertrag des Beleihungsobjektes dar.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Wertgutachten
Bei einem Wertgutachten handelt es sich um eine Schätzung der Immobilie.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Wesentliche Änderung
Eine Änderung an einer Feuerungsanlage, die die Art oder Menge der Emissionen erheblich verändern kann; eine wesentliche Änderung liegt regelmäßig vor bei
a) Umstellung einer Feuerungsanlage auf einen anderen Brennstoff, es sei denn, die Feuerungsanlage ist bereits für wechselweisen Brennstoffeinsatz eingerichtet,
b) Austausch eines Kessels.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
a) Umstellung einer Feuerungsanlage auf einen anderen Brennstoff, es sei denn, die Feuerungsanlage ist bereits für wechselweisen Brennstoffeinsatz eingerichtet,
b) Austausch eines Kessels.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
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Widerrufsrecht
Innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung des Versicherungsantrages kann der Antragsteller schriftlich widerrufen. Der Eingang der schriftlichen Widerrufserklärung beim Versicherer oder dem Versicherungsvermittler ist wichtig für die Fristwahrung. Der Versicherungsnehmer ist auf dieses Widerrufsrecht im Antrag explizit hinzuweisen. Bei Vertragslaufzeiten unter einem Jahr besteht kein Widerrufsrecht, bei der Gewährung sofortigen Versicherungsschutzes durch den Versicherer auf Wunsch des Versicherungsnehmers und wenn der Antragsteller Vollkaufmann ist.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Windenergie
Die Erzeugung, von elektrischem Strom aus Windkraft, funktioniert nach einem einfachen Prinzip. Die kinetische Energie des Windes wird in die Rotationsenergie umgewandelt. Aus dieser lässt sich elektrischer Strom erzeugen. Im Falle einer Windkraftanlage erfolgt diese Umwandlung mithilfe der Rotorblätter. Mittels der Rotationsenergie der Rotorblätter, wird eine Welle angetrieben, mit der ein Generator zur Stromerzeugung betrieben wird. Die Menge an Strom die eine Windkraftanlage produzieren kann, ist abhängig von deren Größe, Wirkungsgrad und den vorliegenden Windverhältnissen.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Wirtschaftsgebäude
Bei dem Wirtschaftsgebäude handelt es sich um ein Gebäude, das zu einem Betriebsvermögen gehört, nicht Wohnzwecken dient und für die die Baugenehmigung erst nach dem 31.03.1985 beantragt wurde.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Wohnfläche
Die nach der Wohnflächenverordnung oder auf der Grundlage anderer Rechtsvorschriften oder anerkannter Regeln der Technik zur Berechnung von Wohnflächen ermittelte Fläche. Die Wohnfläche bezeichnet die Summe der anrechenbaren Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören. Zur Wohnfläche gehört nicht die Grundfläche von sogenannten Zubehörräumen wie Kellern oder Dachräumen, von Räumen, die den Anforderungen des Bauordnungsrechts nicht genügen sowie von Geschäfts- und Wirtschaftsräumen.
Bei der Wohnfläche handelt es sich um die anrechenbare Grundfläche der Räume von Wohnungen. Zur Errechnung der Wohnfläche werden von der Grundfläche zum Beispiel. die Außen- und Zwischenwände, die Treppenhäuser, usw. abgerechnet – zur überschlägigen Ermittlung kann man circa 75 Prozent der Grundfläche als Wohnfläche ansetzen.
Zur Wertermittlung verlangen die Banken jedoch meist eine genaue Wohnflächenberechnung nach DIN.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Bei der Wohnfläche handelt es sich um die anrechenbare Grundfläche der Räume von Wohnungen. Zur Errechnung der Wohnfläche werden von der Grundfläche zum Beispiel. die Außen- und Zwischenwände, die Treppenhäuser, usw. abgerechnet – zur überschlägigen Ermittlung kann man circa 75 Prozent der Grundfläche als Wohnfläche ansetzen.
Zur Wertermittlung verlangen die Banken jedoch meist eine genaue Wohnflächenberechnung nach DIN.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Wohnflächenberechnung
Die exakte Berechnung der Wohnfläche ist nur für den Bereich des öffentlich geförderten Wohnungsbaus durch die II. Berechnungsverordnung amtlich geregelt. Jedoch haben sich die hier getroffenen Festlegungen in der Praxis generell durchgesetzt.
So sind zum Beispiel. bei verputzten Wänden die aus dem Rohbau berechneten Maße um 3 Prozent zu verkleinern. Auch Wand- und Fensternischen gehören zur Grundfläche, die mehr als 13 cm tief sind ebenfalls Erker und Wandschränke, auch Raumteile unter Treppen, soweit die Höhe 2 Meter ist.
Wichtig: Türnischen dürfen nicht mit einbezogen werden. Schornstein- und sonstige Mauervorlagen, freistehende Pfeiler und Säulen mit mehr als 0,1 qm werden zur Grundfläche gezählt. Wenn eine Treppe mehr als drei Stufen hat, wird sie auch nicht zu der Grundfläche hinzugezählt!
Was allerdings nicht abgezogen werden kann, sind: Stuck, Fenster- und Türverkleidungen, Heizungen, Kamine und Öfen. Zusätzlich gibt es Grundflächen, die nicht zu 100 Prozent in die Berechnung einfließen. Hierzu gehören nicht beheizbare Wintergärten, sie werden mit 50 Prozent bemessen. Offene Hauslaube, Balkone werden mit 0 Prozent bis 50 Prozent berechnet. Bei Dachgeschoßwohnungen sollt auf die Höhe geachtet werden. Bei einer Dachschräge werden bis zu 2 m Höhe die Grundfläche zu 100 Prozent berechnet. Zwischen 1 m und 2 m sind es nur noch 50 Prozent, unter 1 m wird nicht mehr zur Grundfläche gerechnet.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
So sind zum Beispiel. bei verputzten Wänden die aus dem Rohbau berechneten Maße um 3 Prozent zu verkleinern. Auch Wand- und Fensternischen gehören zur Grundfläche, die mehr als 13 cm tief sind ebenfalls Erker und Wandschränke, auch Raumteile unter Treppen, soweit die Höhe 2 Meter ist.
Wichtig: Türnischen dürfen nicht mit einbezogen werden. Schornstein- und sonstige Mauervorlagen, freistehende Pfeiler und Säulen mit mehr als 0,1 qm werden zur Grundfläche gezählt. Wenn eine Treppe mehr als drei Stufen hat, wird sie auch nicht zu der Grundfläche hinzugezählt!
Was allerdings nicht abgezogen werden kann, sind: Stuck, Fenster- und Türverkleidungen, Heizungen, Kamine und Öfen. Zusätzlich gibt es Grundflächen, die nicht zu 100 Prozent in die Berechnung einfließen. Hierzu gehören nicht beheizbare Wintergärten, sie werden mit 50 Prozent bemessen. Offene Hauslaube, Balkone werden mit 0 Prozent bis 50 Prozent berechnet. Bei Dachgeschoßwohnungen sollt auf die Höhe geachtet werden. Bei einer Dachschräge werden bis zu 2 m Höhe die Grundfläche zu 100 Prozent berechnet. Zwischen 1 m und 2 m sind es nur noch 50 Prozent, unter 1 m wird nicht mehr zur Grundfläche gerechnet.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Wohnungsbauförderung
Der Staat fördert außer durch steuerliche Vergünstigungen (Abschreibungen) den Wohnungsbau durch laufende Zuschüsse (Aufwendungszuschüsse), zinsgünstige Darlehen (Aufwendungsdarlehen), und Bürgschaften. Die meisten Arten der Förderung sind an bestimmte Einkommensgrenzen unter anderem gebunden. Die örtlichen Ämter für Wohnungswesen erteilen die Auskünfte.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Wohnungsbauprämie ( WOP )
Bausparer haben die Möglichkeit, auf Antrag beim Finanzamt eine Wohnungsbauprämie von 1.024 Euro (Verheiratete), bzw. 512 Euro (Ledige) in Höhe von 8,8 Prozent auf die Einzahlungen zu beantragen. Es müssen abei die jeweiligen Einkommensgrenzen berücksichtigt werden. Ab dem 16. Lebensjahr kann man den anspruch auf die Wohnungsbauprämie geltend machen. Äusserst interessant ist die Wohnungsbauprämie für Auszubildende, Pensionäre und Rentner.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Wohnungseigentum
Es besteht die Möglichkeit, eine Immobilie in mehrere Anteile aufzuteilen. Diese Anteile können einzeln verkauft und belastet werden. Das Alleineigentum an einem dieser Anteile nennt man Wohnungseigentum, solange es sich dabei um zu Wohnzwecken dienende Räume handelt.
Wohnungseigentum enthält Sondereigentum an bestimmten Wohnräumen genauso Miteigentum am Grundstück zu bestimmten Teilen – die exakte Aufteilung regelt die Teilungserklärung.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Wohnungseigentum enthält Sondereigentum an bestimmten Wohnräumen genauso Miteigentum am Grundstück zu bestimmten Teilen – die exakte Aufteilung regelt die Teilungserklärung.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Wohnungseigentumsgesetz
Das Wohnungseigentumsgesetz bildet die rechtliche Grundlage für das Wohnungseigentum.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Wohnungsgrundbuch
Für jede Eigentumswohnung wird ein spezielles Grundbuch (Wohnungsgrundbuch) angelegt. In diesem werden der Bruchteil des Miteigentums am Grundstück, das zum Miteigentumsanteil gehörende Sondereigentum und als Beschränkung des Miteigentums die Sondereigentumsrechte der übrigen Wohnungseigentümer eingeschrieben.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung