Glossar
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Immobilienanzeige (Pflichtangaben)
Wird vor dem Verkauf eine Immobilienanzeige in kommerziellen Medien aufgegeben und liegt zu diesem Zeitpunkt ein Energieausweis vor, so hat der Verkäufer sicherzustellen, dass die Immobilienanzeige folgende Pflichtangaben enthält:
- die Art des Energieausweises: Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis,
- den im Energieausweis genannten Wert des Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs für das Gebäude,
- die im Energieausweis genannten wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes,
- bei Wohngebäuden das im Energieausweis genannte Baujahr und
- bei Wohngebäuden die im Energieausweis genannte Energieeffizienzklasse.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
ISO 14001 (UM)
Die internationale Umweltmanagementnorm ISO 14001 legt weltweit anerkannte Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem fest und ist Teil einer Normenfamilie. Diese Normenfamilie beinhaltet zahlreiche weitere Normen zu verschiedenen Bereichen des Umweltmanagements, unter anderem zu Ökobilanzen, zu Umweltkennzahlen bzw. zur Umweltleistungsbewertung. Sie kann sowohl auf produzierende als auch auf dienstleistende Unternehmen angewendet werden. Es geht nicht klar hervor, wann und ob eine solche Überprüfung wiederholt werden muss bzw. wie lange sie gültig ist.
Ziel der Norm
Die ISO 14001 legt einen Schwerpunkt auf einen Kontinuierlichen Verbesserungsprozess als Mittel zur Erreichung der jeweils definierten Ziele in Bezug auf die Umweltleistung einer Organisation (Unternehmen, Dienstleister, Behörde etc.). Der kontinuierliche Verbesserungsprozess beruht auf der Methode Planen-Ausführen-Kontrollieren-Optimieren (Plan-Do-Check-Act, PDCA):
1) Planen: Festlegung der Ziele und Prozesse, um die Umsetzung der Umweltpolitik der Organisation zu erreichen
2) Ausführen: die Umsetzung der Prozesse
3) Kontrollieren: Überwachung der Prozesse hinsichtlich rechtlichen und anderen Anforderungen sowie Zielen der Umweltpolitik der Organisation; ggf. Veröffentlichung der Umweltleistung (des Erfolgs der Organisation in Bezug auf ihre Umweltschutzmaßnahmen)
4) Optimieren: Falls notwendig müssen die Prozesse korrigiert (angepasst) werden
Hierzu soll ein Unternehmen eine betriebliche Umweltpolitik, Umweltziele und ein Umweltprogramm festlegen sowie ein entsprechendes Managementsystem aufbauen, das bei der Zielerreichung hilft. Als Unterstützung zur Beschreibung von Umweltauswirkungen hat sich die Stoffstromanalyse bewährt. Der Ansatz von Cleaner Production hilft, auf der Basis der Analyse von Stoff- und Energieströmen Optionen und Ziele zur Reduktion von Abfällen, Abwasser und Emissionen zu erarbeiten.
Um die gewünschte Umweltleistung erzielen zu können, soll die Organisation basierend auf ihrer Umweltpolitik (also ihren Zielsetzungen hinsichtlich Umweltschutz) im ersten Schritt ein Umweltmanagementsystem aufbauen und umsetzen. Durch regelmäßige Überprüfung der gesetzten (Umwelt-)ziele und des Umweltmanagementsystems soll die kontinuierliche Verbesserung erreicht werden.
In der Norm wird ausdrücklich betont, dass sie keine absoluten Anforderungen für die Umweltleistung festlegt. Sie fordert aber die Einhaltung der Verpflichtungen, die sich die Organisation selbst in ihrer Umweltpolitik auferlegt hat. Allerdings, und das ist neu in der überarbeiteten ISO 14001, muss man zusagen, auch geltende rechtliche Verpflichtungen einzuhalten. Die tatsächliche Einhaltung ist jedoch nicht erforderlich (“Commitment to Compliance” anstatt “Compliance” im Originaltext)
Quelle: www.wikipedia.org
Ziel der Norm
Die ISO 14001 legt einen Schwerpunkt auf einen Kontinuierlichen Verbesserungsprozess als Mittel zur Erreichung der jeweils definierten Ziele in Bezug auf die Umweltleistung einer Organisation (Unternehmen, Dienstleister, Behörde etc.). Der kontinuierliche Verbesserungsprozess beruht auf der Methode Planen-Ausführen-Kontrollieren-Optimieren (Plan-Do-Check-Act, PDCA):
1) Planen: Festlegung der Ziele und Prozesse, um die Umsetzung der Umweltpolitik der Organisation zu erreichen
2) Ausführen: die Umsetzung der Prozesse
3) Kontrollieren: Überwachung der Prozesse hinsichtlich rechtlichen und anderen Anforderungen sowie Zielen der Umweltpolitik der Organisation; ggf. Veröffentlichung der Umweltleistung (des Erfolgs der Organisation in Bezug auf ihre Umweltschutzmaßnahmen)
4) Optimieren: Falls notwendig müssen die Prozesse korrigiert (angepasst) werden
Hierzu soll ein Unternehmen eine betriebliche Umweltpolitik, Umweltziele und ein Umweltprogramm festlegen sowie ein entsprechendes Managementsystem aufbauen, das bei der Zielerreichung hilft. Als Unterstützung zur Beschreibung von Umweltauswirkungen hat sich die Stoffstromanalyse bewährt. Der Ansatz von Cleaner Production hilft, auf der Basis der Analyse von Stoff- und Energieströmen Optionen und Ziele zur Reduktion von Abfällen, Abwasser und Emissionen zu erarbeiten.
Um die gewünschte Umweltleistung erzielen zu können, soll die Organisation basierend auf ihrer Umweltpolitik (also ihren Zielsetzungen hinsichtlich Umweltschutz) im ersten Schritt ein Umweltmanagementsystem aufbauen und umsetzen. Durch regelmäßige Überprüfung der gesetzten (Umwelt-)ziele und des Umweltmanagementsystems soll die kontinuierliche Verbesserung erreicht werden.
In der Norm wird ausdrücklich betont, dass sie keine absoluten Anforderungen für die Umweltleistung festlegt. Sie fordert aber die Einhaltung der Verpflichtungen, die sich die Organisation selbst in ihrer Umweltpolitik auferlegt hat. Allerdings, und das ist neu in der überarbeiteten ISO 14001, muss man zusagen, auch geltende rechtliche Verpflichtungen einzuhalten. Die tatsächliche Einhaltung ist jedoch nicht erforderlich (“Commitment to Compliance” anstatt “Compliance” im Originaltext)
Quelle: www.wikipedia.org