Glossar
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ec-Lastschriftverfahren
Hier handelt es sich um elektronische Zahlungs-Systeme, bei denen die Kunden mit ihrer Bankkundenkarte (früher eurocheque-Karte) und ihrer Unterschrift (statt Geheimzahl) die Möglichkeit haben zu zahlen. Hier wird jeder Betrag einzeln vom Kundenkonto per Lastschrift abgebucht. Das von der deutschen Kreditwirtschaft entwickelte System trägt die Bezeichnung “POZ” (Point of Sale ohne Zahlungsgarantie). Ebenfalls bieten unterschiedliche Dienstleister ELV (Elektronisches Lastschriftverfahren) mit oder ohne Zahlungsgarantie sowie OLV (Online-Lastschriftverfahren) an.
Effektivzins ( Effektiver Jahreszins )
Bei dem effektiven Jahreszins nach Preisangabenverordnung handelt es sich um eine Maßzahl, die alle Preisbestandteile eines Kredits unter einen nenner bringt. Er dient dem Verbraucher als Preisangabe und Vergleichsinstrument. Dabei werden Nominalzinssatz, Bearbeitungsgebühr, Disagio, als auch Zins- und Tilgungsverrechnung usw. berücksichtigt. Der Nominalzinssatz ist generell immer kleiner als der Effektivzinssatz, da er keine Kostenbestandteile beinhaltet. Da sich beim Bausparen preisbestimmende Faktoren während der Darlehenslaufzeit nicht ändern können, wird hier der “effektive Jahreszins” angegeben, der bei anderen Kreditinstituten als der “anfänglich effektive Jahreszins” angegeben wird.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Eigenbehalt
Bei dem Eigenbehalt handelt es sich um einen Selbstbeteiligungsanteil des Versicherungsnehmers am Schaden in Euro oder Prozent.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Eigenkapital
Das Eigenkapital beinhaltet die Mittel, die dem Eigentümer selber zur Verfügung stehen, z. B. Bargeld, Festgeld, Sparguthaben, Bausparguthaben, Wertpapiere, bereits vorhandenes Grundstück, Eigenleistungen, usw..
Zu den Eigenmitteln gehören im weiteren Sinne die bezahlten Baumaterialien und Architektenleistungen, Arbeitgeberdarlehen, Verwandtendarlehen und öffentliche Zuschüsse.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Zu den Eigenmitteln gehören im weiteren Sinne die bezahlten Baumaterialien und Architektenleistungen, Arbeitgeberdarlehen, Verwandtendarlehen und öffentliche Zuschüsse.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Eigenkapitalersatz
Beim Eigenkapitalersatz handelt es sich um Fremdmittel, welche nicht von einem Kreditinstitut kommen.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
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Energieberater/Energieberatung
Eigenleistungen
Bei der Eigenleistung handelt es sich um eine persönliche Arbeitsleistung, welche zu Unternehmerpreisen ermittelt wird. In bestimmtem und tolerierbarem Maße gängige Form der Finanzierung.
Fachliche Qualifikation wird bei Eigenleistung vorausgesetzt. Hier muss auf jedem Fall der Zeitfaktor berücksichtigt werden.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Fachliche Qualifikation wird bei Eigenleistung vorausgesetzt. Hier muss auf jedem Fall der Zeitfaktor berücksichtigt werden.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Eigennutzung
Die Benutzung eines Hauses bzw. einer Eigentumswohnung zu eigenen Wohnzwecken nennt man Eigennutzung. Für die Gewährung der Eigenheimzulage ist dies vor allem wichtig als Voraussetzung.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
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Energieberater/Energieberatung
Eigentum
Gemäß § 903 BGB ist derjenige Eigentümer, der alle Rechte an dem Gut hält. Finanzierung: Der Darlehensnehmer ist Eigentümer. Der Eigentumsvorbehalt der Bank an dem finanzierten Fahrzeug erlischt erst nach Bezahlung der letzten Rate. Leasing: Die Leasinggesellschaft ist Eigentümerin am Fahrzeug.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
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Energieberater/Energieberatung
Einzelraumfeuerungsanlage
Feuerungsanlage, die vorrangig zur Beheizung des Aufstellraumes verwendet wird, sowie Herde mit oder ohne indirekt beheizte Backvorrichtung.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
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Energieberater/Energieberatung
Elektrische Speicherheizsysteme
Heizsysteme mit vom Energielieferanten unterbrechbarem Strombezug, die nur in den Zeiten außerhalb des unterbrochenen Betriebes durch eine Widerstandsheizung Wärme in einem geeigneten Speichermedium speichern.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Emissionen
Die von einer Feuerungsanlage ausgehenden Luftverunreinigungen; Konzentrationsangaben beziehen sich auf das Abgasvolumen im Normzustand (273 Kelvin, 1.013 Hektopascal) nach Abzug des Feuchtegehaltes an Wasserdampf.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Energie Plus Haus
Ein Energie-Plus-Haus erzeugt über ein Jahr hinweg mehr Energie als es verbraucht. Betrachtet wird neben dem Wärmebedarf für Heizung und Warmwasser auch der Haushaltsstrom. Um diese hohen Anforderungen zu erfüllen, sind neben einer hochwertigen Gebäudehülle und einer effizienten Anlagentechnik auch hocheffiziente Haushaltsgeräte notwendig. Ein elektrischer Speicher ist jedoch nicht von nöten: Das elektrische Netz wird sowohl im Energieplushaus als auch im Nullenergiehaus als saisonaler “Speicher” genutzt. Das Effizienzhaus Plus gleicht dem Energie-Plus-Haus bis auf die Tatsache, dass für erstgenanntes ein festgelegter Haushaltsstrom vordefiniert ist.
Quelle: www.effizienzhaus-online.de
Quelle: www.effizienzhaus-online.de
Energieausweis
Es ist seit 2007 und natürlich heute für die Eigentümer von Gebäuden verpflichtend, bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf, für das jeweilige Objekt einen Energieausweis zu besitzen und ohne Aufforderung den Interessenten vorzuzeigen.
Entsprechend anzuwenden auf den Vermieter, Verpächter und Leasinggeber zur Vermietung, Verpachtung oder zum Leasing eines Gebäudes, einer Wohnung oder einer sonstigen selbständigen Nutzungseinheit.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Entsprechend anzuwenden auf den Vermieter, Verpächter und Leasinggeber zur Vermietung, Verpachtung oder zum Leasing eines Gebäudes, einer Wohnung oder einer sonstigen selbständigen Nutzungseinheit.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Energieautarkes Haus
Diese Gebäude sind wie Nullenergie- oder Energieplushäuser, weisen jedoch zudem einen elektrischen Energiespeicher (Akkumulatoren) auf, der den im Sommer erzeugten Überschuss an Strom speichert und in den sonnenarmen Wintermonaten zur Verfügung stellt. Dieses Konzept macht in der Regel nur für sehr abgelegene Orte Sinn, die keinen Anschluss an das Strom- oder Gasnetz aufweisen wie z. B. Schutzhütten.
Quelle: www.effizienzhaus-online.de
Quelle: www.effizienzhaus-online.de
Energiebedarfsausweis/Energieausweis
Wird auf der Grundlage, der detaillierten Aufnahme der Gebäudehülle (Gebäude im Ist Zustand) vor Ort, erstellt.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Energieberater
Energieberater haben vor dem Hintergrund der Energieeinsparungsbemühungen und der unter Energiegesichtspunkten vorgenommenen Gebäudesanierung eine wichtige Funktion.
Nicht zuletzt durch die seit 1977 bestehende Wärmeschutzverordnung und die 2002 beschlossene Energieeinsparverordnung (EnEV) benötigen Architekten, Ingenieure und Bauherren die von Energieberatern angebotenen Dienstleistungen. Energieberater müssen in der Lage sein, unter wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten Analysen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Energie zu erstellen und alle Aspekte des Energieeinsatzes und -verbrauchs zu beurteilen. Auch die Fragestellungen zur Rückgewinnung und Umwandlung der verfügbaren Energieformen gehören vor dem Hintergrund der Energieeinsparung zum Alltag eines Energieberaters.
Zahlreiche Förderprojekte des Bundes zur energetischen Gebäudesanierung hängen von einer zuverlässigen Analyse der betrachteten Immobilie ab. Beim Programm „Energieberatung vor Ort” besprechen Energieberater in der betroffenen Immobilie mit den Eigentümern die Notwendigkeit von Sanierungsmaßnahmen. Die Dienstleistung bezieht sich dabei auf den Bau oder die Sanierung von Immobilien, aber auch auf Energiesparmaßnahmen in den Haushalten.
Die Berufsbezeichnung Energieberater ist nicht geschützt. Zertifizierte Energieberater, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugelassen werden, müssen jedoch über eine außerordentlich hohe Qualifikation verfügen. So sollte ein Energieberater über eine fundierte Grundausbildung in einer Ingenieurwissenschaft, als Architekt oder in einem einschlägigen Handwerk verfügen und eine ausreichende Berufspraxis nachweisen können. Darüber hinaus kann eine Fortbildung nach den vom BAFA erstellten Kriterien von Nutzen sein. Energieberater, die die Berechtigung zur Ausstellung eines Energieausweises erlangen möchten, müssen hierfür vor einer Berufskammer eine Prüfung ablegen.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Nicht zuletzt durch die seit 1977 bestehende Wärmeschutzverordnung und die 2002 beschlossene Energieeinsparverordnung (EnEV) benötigen Architekten, Ingenieure und Bauherren die von Energieberatern angebotenen Dienstleistungen. Energieberater müssen in der Lage sein, unter wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten Analysen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Energie zu erstellen und alle Aspekte des Energieeinsatzes und -verbrauchs zu beurteilen. Auch die Fragestellungen zur Rückgewinnung und Umwandlung der verfügbaren Energieformen gehören vor dem Hintergrund der Energieeinsparung zum Alltag eines Energieberaters.
Zahlreiche Förderprojekte des Bundes zur energetischen Gebäudesanierung hängen von einer zuverlässigen Analyse der betrachteten Immobilie ab. Beim Programm „Energieberatung vor Ort” besprechen Energieberater in der betroffenen Immobilie mit den Eigentümern die Notwendigkeit von Sanierungsmaßnahmen. Die Dienstleistung bezieht sich dabei auf den Bau oder die Sanierung von Immobilien, aber auch auf Energiesparmaßnahmen in den Haushalten.
Die Berufsbezeichnung Energieberater ist nicht geschützt. Zertifizierte Energieberater, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugelassen werden, müssen jedoch über eine außerordentlich hohe Qualifikation verfügen. So sollte ein Energieberater über eine fundierte Grundausbildung in einer Ingenieurwissenschaft, als Architekt oder in einem einschlägigen Handwerk verfügen und eine ausreichende Berufspraxis nachweisen können. Darüber hinaus kann eine Fortbildung nach den vom BAFA erstellten Kriterien von Nutzen sein. Energieberater, die die Berechtigung zur Ausstellung eines Energieausweises erlangen möchten, müssen hierfür vor einer Berufskammer eine Prüfung ablegen.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Energieeffizienzklasse A B C D E F G H
Für Neubauten und Altbausanierungen sind energetische Grenzwerte einzuhalten. Diese sogenannten Gebäudestandards charakterisieren den Energiebedarf des Hauses unter Berücksichtigung von Anlagentechnik, Wärmedämmung und Gebäudedichtheit.
Gebäudestandards stufen Gebäude anhand ihres jährlichen spezifischen Energiebedarfs (zumeist Primärenergie) ein. Der Gesetzgeber begrenzte erstmals 1977 mit der 1. Wärmeschutzverordnung die maximalen Wärmedurchgangskoeffizienten von Bauteilen und damit die Wärmeverluste der Gebäudehülle. Novellierungen mit steigenden Anforderungen folgten in den Jahren 1982 und 1995.
Mit der Einführung der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2002 wurde die Wärmeschutzverordnung mit der Heizungsanlagenverordnung zusammengeführt. Seither werden die energetische Bauteilqualität und die Anlagentechnik eines Gebäudes nicht mehr getrennt voneinander sondern ganzheitlich in einem System betrachtet.
Derzeit regelt die EnEV 2014 die Anforderungen an die energetische Qualität von Neubauten und Altbausanierungen. Im Energieausweis werden Gebäude, ähnlich wie Haushaltsgeräte, in Energieeffizienzklassen eingeteilt. So können gerade Gebäude aus dem Bestand im Hinblick auf ihr energetisches Niveau besser miteinander verglichen werden. Kauf- und Mietinteressenten erhalten durch die Klassen im Energieausweis auf den ersten Blick einen fundierten Eindruck vom energetischen Zustand eines Gebäudes.
Jeder Verkäufer oder Vermieter einer Immobilie muss den Energieausweis ungefragt vorlegen, schon bei einer Besichtigung. Seit 2014 zeigt der Energieausweis die Einteilung der Gebäude in verschiedene Energieklassen. Wie bei Haushaltsgeräten auch, werden die Energieeffizienzklassen alphabetisch eingeteilt, bei Gebäuden von A+ bis Energieeffizienzklasse H. Die Klassen A+, A und B entsprechen, je nach Gebäudetyp, dem heutigen möglichen Neubaustandard. Je weiter hinten im Alphabet die Effizienzklasse für ein Haus eingeordnet ist, desto schlechter ist der energetische Zustand des Hauses. Die Einteilung in eine Energieeffizienzklasse richtet sich nach dem auf Seite 2 oder 3 des Energieausweises angegebenen Wert für den Endenergiebedarf oder -verbrauch.
Quelle: www.effizienzhaus-online.de
Gebäudestandards stufen Gebäude anhand ihres jährlichen spezifischen Energiebedarfs (zumeist Primärenergie) ein. Der Gesetzgeber begrenzte erstmals 1977 mit der 1. Wärmeschutzverordnung die maximalen Wärmedurchgangskoeffizienten von Bauteilen und damit die Wärmeverluste der Gebäudehülle. Novellierungen mit steigenden Anforderungen folgten in den Jahren 1982 und 1995.
Mit der Einführung der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2002 wurde die Wärmeschutzverordnung mit der Heizungsanlagenverordnung zusammengeführt. Seither werden die energetische Bauteilqualität und die Anlagentechnik eines Gebäudes nicht mehr getrennt voneinander sondern ganzheitlich in einem System betrachtet.
Derzeit regelt die EnEV 2014 die Anforderungen an die energetische Qualität von Neubauten und Altbausanierungen. Im Energieausweis werden Gebäude, ähnlich wie Haushaltsgeräte, in Energieeffizienzklassen eingeteilt. So können gerade Gebäude aus dem Bestand im Hinblick auf ihr energetisches Niveau besser miteinander verglichen werden. Kauf- und Mietinteressenten erhalten durch die Klassen im Energieausweis auf den ersten Blick einen fundierten Eindruck vom energetischen Zustand eines Gebäudes.
Jeder Verkäufer oder Vermieter einer Immobilie muss den Energieausweis ungefragt vorlegen, schon bei einer Besichtigung. Seit 2014 zeigt der Energieausweis die Einteilung der Gebäude in verschiedene Energieklassen. Wie bei Haushaltsgeräten auch, werden die Energieeffizienzklassen alphabetisch eingeteilt, bei Gebäuden von A+ bis Energieeffizienzklasse H. Die Klassen A+, A und B entsprechen, je nach Gebäudetyp, dem heutigen möglichen Neubaustandard. Je weiter hinten im Alphabet die Effizienzklasse für ein Haus eingeordnet ist, desto schlechter ist der energetische Zustand des Hauses. Die Einteilung in eine Energieeffizienzklasse richtet sich nach dem auf Seite 2 oder 3 des Energieausweises angegebenen Wert für den Endenergiebedarf oder -verbrauch.
Quelle: www.effizienzhaus-online.de
Energiemonitoring
Was ist Energiemonitoring?
Das Wort Monitoring wird in vielen Zusammenhängen genutzt und bedeutet allgemein übersetzt „Beobachtung“. Mit dem Wort wird stets eine unmittelbare systematische Erfassung, Messung, Beobachtung oder Überwachung eines Vorgangs oder Prozesses unter Zuhilfenahme von technischen Hilfsmitteln oder anderen Beobachtungssystemen gemeint. Monitoring wird heute schon in sehr vielen Bereichen, wie z.B. Gesundheitswesen (Langzeit-EKG), Seismologie (Erdbebenkontrolle), Meteorologie (Klima- und Wetterbeobachtungen), Luftfahrt (GPS und Überwachung des Flugverkehrs), eingesetzt. Das Wort Monitoring wird jedoch auch oft verwechselt und falsch genutzt. In vielen Bereichen spricht man in der Umgangssprache von Monitoring, obwohl dies nicht der Fall ist. Wenn beispielsweise ein technisches System aus der Ferne überwacht wird, dann ist das Monitoring, sollte dieses System neben der Überwachung auch gesteuert werden und aktiv in die laufenden Prozesse eingreifen und Systemparameter anpassen, dann ist dies kein reines Monitoring mehr. Im Bereich der Energie und Energiewende steht das Wort Energiemonitoring für die Überwachung, Kontrolle und Erfassung von Energieverbräuchen von Strom und Wärme. Neben der Überwachung der Verbräuche wird das Energiemonitoring oft auch dafür genutzt, um den allgemeinen Betrieb einer technischen Anlage zu überwachen. Dadurch können Fehlerquellen und Betriebsstörungen aufgedeckt werden.
Ziele und Aufgaben von Energiemonitoring!
Im Bereich der Energie gibt es verschiedene Motive, Energiemonitoring zu betreiben. Die Kosten für Energie – egal ob Strom oder Wärme – spielen im Bewusstsein der Menschen eine große Rolle und deshalb ist die Kosteneinsparung ein bedeutender Punkt für die Entscheidung für ein Energiemonitoring. Ein weiterer Punkt ist das Umweltbewusstsein der Menschen. Aufgrund von Naturkatastrophen und Klimawandel ist dieses immer stärker bei den Menschen verankert, was dazu führt, dass die Einsparung von Energie und die damit in den allermeisten Fällen verbundene Einsparung von Treibhausgasen an Bedeutung gewinnt. In einem Pilotprojekt wird z.B. ein kontinuierliches Energiemonitoring genutzt, um Mietern eines Hauses den eigenen Energieverbrauch anzuzeigen. Dieser Verbrauch wird dann in einem Ranking mit den Verbräuchen der anderen Mietparteien gesetzt, was dazu führt, dass ein kleiner „Wettbewerb“ unter den Mietern entsteht. Durch diesen setzt man sich bewusst mit dem eigenen Energieverbrauch auseinander, wodurch nachweislich Energie eingespart wird.
Quelle: www.zds-schornsteinfeger.de
Das Wort Monitoring wird in vielen Zusammenhängen genutzt und bedeutet allgemein übersetzt „Beobachtung“. Mit dem Wort wird stets eine unmittelbare systematische Erfassung, Messung, Beobachtung oder Überwachung eines Vorgangs oder Prozesses unter Zuhilfenahme von technischen Hilfsmitteln oder anderen Beobachtungssystemen gemeint. Monitoring wird heute schon in sehr vielen Bereichen, wie z.B. Gesundheitswesen (Langzeit-EKG), Seismologie (Erdbebenkontrolle), Meteorologie (Klima- und Wetterbeobachtungen), Luftfahrt (GPS und Überwachung des Flugverkehrs), eingesetzt. Das Wort Monitoring wird jedoch auch oft verwechselt und falsch genutzt. In vielen Bereichen spricht man in der Umgangssprache von Monitoring, obwohl dies nicht der Fall ist. Wenn beispielsweise ein technisches System aus der Ferne überwacht wird, dann ist das Monitoring, sollte dieses System neben der Überwachung auch gesteuert werden und aktiv in die laufenden Prozesse eingreifen und Systemparameter anpassen, dann ist dies kein reines Monitoring mehr. Im Bereich der Energie und Energiewende steht das Wort Energiemonitoring für die Überwachung, Kontrolle und Erfassung von Energieverbräuchen von Strom und Wärme. Neben der Überwachung der Verbräuche wird das Energiemonitoring oft auch dafür genutzt, um den allgemeinen Betrieb einer technischen Anlage zu überwachen. Dadurch können Fehlerquellen und Betriebsstörungen aufgedeckt werden.
Ziele und Aufgaben von Energiemonitoring!
Im Bereich der Energie gibt es verschiedene Motive, Energiemonitoring zu betreiben. Die Kosten für Energie – egal ob Strom oder Wärme – spielen im Bewusstsein der Menschen eine große Rolle und deshalb ist die Kosteneinsparung ein bedeutender Punkt für die Entscheidung für ein Energiemonitoring. Ein weiterer Punkt ist das Umweltbewusstsein der Menschen. Aufgrund von Naturkatastrophen und Klimawandel ist dieses immer stärker bei den Menschen verankert, was dazu führt, dass die Einsparung von Energie und die damit in den allermeisten Fällen verbundene Einsparung von Treibhausgasen an Bedeutung gewinnt. In einem Pilotprojekt wird z.B. ein kontinuierliches Energiemonitoring genutzt, um Mietern eines Hauses den eigenen Energieverbrauch anzuzeigen. Dieser Verbrauch wird dann in einem Ranking mit den Verbräuchen der anderen Mietparteien gesetzt, was dazu führt, dass ein kleiner „Wettbewerb“ unter den Mietern entsteht. Durch diesen setzt man sich bewusst mit dem eigenen Energieverbrauch auseinander, wodurch nachweislich Energie eingespart wird.
Quelle: www.zds-schornsteinfeger.de
Energienutzung
Die Energieeffizienz bei der Energienutzung soll vor allem erreicht werden durch:
- Gebäuderenovierung;
- Vorbildcharakter bei der Energieeinsparung bei Gebäuden öffentlicher Einrichtungen;
- Vorbildliche Beschaffung von Produkten, Dienstleistungen und Gebäuden mit hoher Energieeffizienz durch öffentliche Einrichtungen;
- Energieeffizienzverpflichtungssysteme für Energieverteiler und/oder Energieeinzelhandelsunternehmen;
- Energieaudits für alle Endkunden und Energiemanagementsysteme;
- Verbrauchserfassung von elektrischer Energie, Erdgas, Fernwärme, Fernkälte und Warmbrauchwasser mit individuellen, intelligenten Zählern zu wettbewerbsfähigen Preisen, um den tatsächlichen Energieverbrauch des Endkunden aufzuzeigen und Informationen über die tatsächliche Nutzungszeit bereitzustellen;
- umfassende Abrechnungsinformationen für den Kunden um eine nachvollziehbare Darstellung der aktuellen Energiekosten zu gewährleisten;
- weitgehend kostenfreier Zugang zu den Verbrauchserfassungs- und Abrechnungsinformationen;
- Programme für „informierte und kompetente Verbraucher“ um die effiziente Nutzung von Energie durch Kleinabnehmer, auch Privathaushalte, zu fördern und zu erleichtern
Quelle: www.wikipedia.org
Energieverbrauchsausweis/Energieausweis
Wird auf der Grundlage, des tatsächlichen Verbrauchs der letzten 3 Jahre des jeweiligen Objektes, erstellt.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
ENEV Gebäude / Referenzhaus
Nach der aktuellen Fassung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) darf bei Neubauten und energetischen Sanierungen ein gebäudespezifischer Primärenergiebedarf und ein mittlerer U-Wert nicht überschritten werden. Beide Werte ergeben sich bei der Berechnung des Referenzgebäudes.
Quelle: www.effizienzhaus-online.de
Quelle: www.effizienzhaus-online.de
Erneuerbare Energien
Sind alle solaren Strahlungsenergien, Umweltwärme, Geothermie, Wasserkraft, Windenergie und Energie aus Biomasse.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg (EWärmeG)
Sie erhalten hier weiterführende Informationen zum EWärmeG wie die Übersicht, sowie die Erfüllungsoptionen.
Ab 1. Juli 2015 müssen bei einem Heizanlagenaustausch in bestehenden Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden 15 % der Wärme durch erneuerbaren Energien erzeugt oder entsprechende Ersatzmaßnahmen nachgewiesen werden. Die Verpflichtung muss innerhalb von 18 Monaten nach Inbetriebnahme der Heizanlage erfüllt und nachgewiesen werden. Dies kann durch eine Einzelmaßnahme oder Kombination von mehreren Maßnahmen erfolgen.
Ab 1. Juli 2015 müssen bei einem Heizanlagenaustausch in bestehenden Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden 15 % der Wärme durch erneuerbaren Energien erzeugt oder entsprechende Ersatzmaßnahmen nachgewiesen werden. Die Verpflichtung muss innerhalb von 18 Monaten nach Inbetriebnahme der Heizanlage erfüllt und nachgewiesen werden. Dies kann durch eine Einzelmaßnahme oder Kombination von mehreren Maßnahmen erfolgen.
- die Aufsicht hat die untere Baurechtsbehörde
- Einheitliche Nachweisfrist: 18 Monate nach Inbetriebnahme der neuen Heizanlage, beim Notaustausch sind es 24 Monate
- Bestätigung der Nachweise durch Sachkundigen
- Geldbuße bei Nichteinhaltung des EWärmeG oder falschen Angaben bei Nachweisen
- Erfüllungsoptionen sind miteinander kombinierbar
Über die Erfüllung des EWärmeG hinausgehend
- Hydraulischer Abgleich
- Tausch der alten Heizungspumpen
- Thermostatköpfe
- Heizungsventile
Erfüllungsoptionen
- Solarthermie
- Holz-Zentralheizung
- Wärmepumpe
- Biomethan
- Bioöl
- Einzelraumfeuerung
- Dachdämmung
- Außenwanddämmung
- Kellerdeckendämmung
- Gesamte Gebäudehülle
- Sanierungsfahrplan
- Kraft-Wärme-Kopplung
- Anschluss an Wärmenetz
- Photovoltaik
Quelle: www.um.baden-wuerttemberg.de
EWärmeG Nachweis
In BW ist der Eigentümer von Immobilien verpflichtet, sobald die Anlagentechnik im Gebäude ausgetauscht/erneuert wird, innerhalb einer Frist nachzuweisen, dass der Anteil Erneuerbarer Energien zu mindestens 15 Prozent hieraus gedeckt wird. Bei der Nachweiserfüllung gibt der Gesetzgeber mehrer Erfüllungsoptionen. Die einfachste, nicht immer die beste ist z.B. Biogas/Bioöl (10%) + Sanierungsfahrplan (5%) = 15%
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung