Glossar
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Bank
Bei einer Bank handelt es sich um ein Kreditinstitut. Dienstleistungen für den Zahlungs-, Kredit- und Kapitalverkehr werden hier kostenpflichtig angeboten.
Nach § 1 KWG (Kreditwesengesetz) ist ein Kreditinstitut gesetzlich definiert als ein kaufmännisches Unternehmen, welches Bankgeschäfte ausübt.
Je nach Bankenmodell bebefasst man sich dort mit der Verwaltung von Spareinlagen, der Vergabe von Krediten oder dem Handel / der Verwahrung von Wertpapieren. Bei einer Universalbank wird alles angeboten.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Nach § 1 KWG (Kreditwesengesetz) ist ein Kreditinstitut gesetzlich definiert als ein kaufmännisches Unternehmen, welches Bankgeschäfte ausübt.
Je nach Bankenmodell bebefasst man sich dort mit der Verwaltung von Spareinlagen, der Vergabe von Krediten oder dem Handel / der Verwahrung von Wertpapieren. Bei einer Universalbank wird alles angeboten.
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Energieberater/Energieberatung
Bankleitzahl
Numerische Kennzeichnung eines Kreditinstituts zur rationellen Durchführung von zum Beispiel Überweisungen. Die ersten drei Ziffern beinhalten die geographische Lage des Kreditinstitutes, die vierte Stelle die Art der Institutsgruppe (5 = Sparkasse, 7 = Deutsche Bank usw.) bishin zu weiteren Aufgliederungen innerhalb der Bank.
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Energieberater/Energieberatung
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Energieberater/Energieberatung
Bauantrag
Der Bauantrag ist in Schriftform mit allen für seine Bearbeitung sowie für die Beurteilung des Bauvorhabens notwendigen Unterlagen (Bauvorlagen) in ausreichender Zahl bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
Es muss ein Lageplan im Maßstab 1:500 mit Berechnung der Grund- und Geschoßfläche angehängt sein.
- Der Bauantragsvordruck muß vom Bauherrn und vom vorlageberechtigten Entwurfsverfasser (Architekt, Ingenieur) unterzeichnet sein.
- Der Entwurfsverfasser muss eine Haftpflichtversicherung darlegen.
Es muss ein Lageplan im Maßstab 1:500 mit Berechnung der Grund- und Geschoßfläche angehängt sein.
- Die Bauzeichnungen (Grundriss-, Schnitt- und Ansichtszeichnungen) müssen im Maßstab 1:100 angelegt sein.
- Die Berechnung des Bruttorauminhaltes nach DIN 277, Teil 1 (Ausgabe 1987) und auch Angaben zur Hochbaustatistik müssen beigelegt sein.
- Der Standsicherheits-, Schall- und Wärmeschutznachweis ist vorzulegen (im vereinfachten Genehmigungsverfahren erst bei Baubeginn gemeinsam mit dem Nachweis der ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung des Fachplaners.
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Energieberater/Energieberatung
Bauanzeige
Bei der Bauanzeige handelt es sich um die vereinfachte Form des Baugenehmigungsverfahrens, in der Bauanzeigenverordnung geregelt. Nur in bestimmten Fällen einsetzbar. Es kann mit dem Bau begonnen werden, wenn nicht innerhalb von vier Wochen von der Baubehörde Einwände erhoben werden.
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Energieberater/Energieberatung
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Energieberater/Energieberatung
Baubeschreibung
Die bei der Ausführung eines Bauvorhabens verwendeten Techniken und eingesetzten Materialien werden in der Baubeschreibung aufgeführt. Anhand dieser können Käufer und Darlehensgeber die Bauweise sowie Qualität eines Gebäudes bewerten. Die Baubeschreibung ist Bestandteil des Antrages auf Baugenehmigung und wesentliche Unterlage bei der Finanzierungsanfrage.
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Energieberater/Energieberatung
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Energieberater/Energieberatung
Baudenkmal
Sind nach Landesrecht geschützte Gebäude oder Gebäudemehrheiten.
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Energieberater/Energieberatung
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Energieberater/Energieberatung
Bauerwartungsland
Bauerwartungsland sind Flächen, die in den Flächennutzungsplänen von Gemeinden als zukünftiges Bauland oder als Land mit zu erwartender Bebaubarkeit verzeichnet sind. Die Immobilienwertermittlungsverordnung – kurz ImmoWertV – definiert Bauerwartungsland Bauerwartungsland in ihrem § 5 Absatz 2 wie folgt: „Bauerwartungsland sind Flächen, die nach ihren weiteren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung auf Grund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.“
Bauerwartungsland ist noch nicht erschlossen
Im Gegensatz zum Bauland darf Bauerwartungsland nicht bebaut werden, sobald es erworben wurde . Bauerwartungsland ist zudem noch nicht erschlossen. Das bedeutet, dass die Fläche nicht an das örtliche Versorgungsnetz für Strom, Wasser, Abwasser, Telefon, Internet und Kabelfernsehen oder unter Umständen an die Gasversorgung angeschlossen ist. Die Erschließung von Flächen beziehungsweise die Entscheidung darüber ob eine Fläche erschlossen werden darf, obliegt der Gemeinde.
Aufgrund der Tatsache, dass Bauerwartungsland noch nicht erschlossen ist, ist es meist günstiger zu erwerben als eine bereits erschlossene Baufläche. Bauerwartungsland ist jedoch teurer als beispielsweise Ackerland. Wird das Bauerwartungsland von der Gemeinde als Bauland deklariert, kann es erschlossen werden. Die Kosten für die Erschließung trägt zu einem Teil die Gemeinde, zum anderen Teil der Käufer. Wie hoch die Kosten für die Erschließung sind, hängt von mehreren Faktoren wie der Entfernung zur Hauptanschlussstelle oder der Größe des Grundstücks ab. Die Kosten variieren zudem von Gemeinde zu Gemeinde.
Gerade in Zeiten, in denen Immobilien und auch Grundstücke sehr gefragt und deshalb verhältnismäßig teuer sind, weiten potenzielle Bauherren ihre Suche nach einem geeigneten Grundstück oftmals auch auf Bauerwartungsland aus. Sie spekulieren darauf, dass das Bauererwartungsland zeitnah als Bauland freigegeben wird und dann zügig bebaut werden kann.
Grundsteuer wird auch auf Bauerwartungsland fällig
Der Flächennutzungsplan, in dem das Bauerwartungsland als solches ausgewiesen ist, schafft nicht automatisch Baurecht. Ob also auf Bauerwartungsland wirklich jemals gebaut werden darf, ist unklar. Es kann durchaus sein, dass Bauerwartungsland innerhalb von einem oder zwei Jahren zu Bauland wird. Es kann aber auch mehrere Jahre bis in seltenen Fällen sogar Jahrzehnte dauern.
Doch obwohl nicht sicher ist, dass das Land jemals zu echtem Bauland wird, fällt neben der Grunderwerbsteuer auch die jährlich zu entrichtende Grundsteuer auf Bauerwartungsland an. Und zwar nicht nach dem Hebesatz A der Grundsteuer für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen, sondern nach dem teureren Hebesatz B für Grundstücke.
Finanzierung von Bauerwartungsland
Es ist unklar, wann Bauerwartungsland wirklich zum Bauland wird. Um solch ein Grundstück finanzieren zu können, bedarf es vermutlich anderer Mittel als ein Darlehen. Denn eine Baufinanzierung für Bauerwartungsland zu erhalten, ist nahezu ausgeschlossen. Obwohl das Land wie ein normales Grundstück besteuert wird, ist es aufgrund der fehlenden Baugenehmigung in den Augen der Bank Ackerland. Und Ackerland kann nicht als adäquate Sicherheit für eine Baufinanzierung hinterlegt werden, da es weniger wert ist als ein erschlossenes Baugrundstück mit Baugenehmigung, auf das demnächst eine werthaltige Immobilie gebaut wird.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Aufgrund der Tatsache, dass Bauerwartungsland noch nicht erschlossen ist, ist es meist günstiger zu erwerben als eine bereits erschlossene Baufläche. Bauerwartungsland ist jedoch teurer als beispielsweise Ackerland. Wird das Bauerwartungsland von der Gemeinde als Bauland deklariert, kann es erschlossen werden. Die Kosten für die Erschließung trägt zu einem Teil die Gemeinde, zum anderen Teil der Käufer. Wie hoch die Kosten für die Erschließung sind, hängt von mehreren Faktoren wie der Entfernung zur Hauptanschlussstelle oder der Größe des Grundstücks ab. Die Kosten variieren zudem von Gemeinde zu Gemeinde.
Gerade in Zeiten, in denen Immobilien und auch Grundstücke sehr gefragt und deshalb verhältnismäßig teuer sind, weiten potenzielle Bauherren ihre Suche nach einem geeigneten Grundstück oftmals auch auf Bauerwartungsland aus. Sie spekulieren darauf, dass das Bauererwartungsland zeitnah als Bauland freigegeben wird und dann zügig bebaut werden kann.
Grundsteuer wird auch auf Bauerwartungsland fällig
Der Flächennutzungsplan, in dem das Bauerwartungsland als solches ausgewiesen ist, schafft nicht automatisch Baurecht. Ob also auf Bauerwartungsland wirklich jemals gebaut werden darf, ist unklar. Es kann durchaus sein, dass Bauerwartungsland innerhalb von einem oder zwei Jahren zu Bauland wird. Es kann aber auch mehrere Jahre bis in seltenen Fällen sogar Jahrzehnte dauern.
Doch obwohl nicht sicher ist, dass das Land jemals zu echtem Bauland wird, fällt neben der Grunderwerbsteuer auch die jährlich zu entrichtende Grundsteuer auf Bauerwartungsland an. Und zwar nicht nach dem Hebesatz A der Grundsteuer für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen, sondern nach dem teureren Hebesatz B für Grundstücke.
Finanzierung von Bauerwartungsland
Es ist unklar, wann Bauerwartungsland wirklich zum Bauland wird. Um solch ein Grundstück finanzieren zu können, bedarf es vermutlich anderer Mittel als ein Darlehen. Denn eine Baufinanzierung für Bauerwartungsland zu erhalten, ist nahezu ausgeschlossen. Obwohl das Land wie ein normales Grundstück besteuert wird, ist es aufgrund der fehlenden Baugenehmigung in den Augen der Bank Ackerland. Und Ackerland kann nicht als adäquate Sicherheit für eine Baufinanzierung hinterlegt werden, da es weniger wert ist als ein erschlossenes Baugrundstück mit Baugenehmigung, auf das demnächst eine werthaltige Immobilie gebaut wird.
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Energieberater/Energieberatung
Baugrenze
Bei der Baugrenze handelt es sich um die im Bebauungsplan festgesetzte Grenze, welche mit Gebäuden oder Gebäudeteilen nicht überschritten werden darf.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
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Energieberater/Energieberatung
Bauherr
Als Bauherr bezeichnet man jemanden, der auf eigene Rechnung und Gefahr ein Gebäude baut oder bauen läßt und unter Berücksichtigung aller Verhältnisse das für den Bauherrn typische Risiko trägt. Hierbei ist die Entscheidung nach dem Gesamtbild aller Umstände des Einzelfalles zu treffen. Zur Bauherreneigenschaft gehören zwei wesentliche Merkmale: das Bauherrenrisiko und die Bauherreninitiative.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Baukindergeld
Sie haben in diesem Jahr ein eigenes Zuhause für Ihre Familie gekauft oder gebaut und sind schon eingezogen? Oder Sie haben es bald vor? Dann können Sie vom Baukindergeld profitieren.
Das Baukindergeld ist ein staatlicher Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen. Der Zuschuss soll es Familien mit Kindern und Alleinerziehenden leichter machen, ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung zu finanzieren. Pro Kind erhalten Sie 12.000 Euro, ausgezahlt in 10 jährlichen Raten zu je 1.200 Euro.
Das Baukindergeld ist ein staatlicher Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen. Der Zuschuss soll es Familien mit Kindern und Alleinerziehenden leichter machen, ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung zu finanzieren. Pro Kind erhalten Sie 12.000 Euro, ausgezahlt in 10 jährlichen Raten zu je 1.200 Euro.
Die Voraussetzungen für Ihre Förderung
- In Ihrem Haushalt leben Kinder unter 18 Jahren für die Sie oder Ihr Partner Kindergeld erhalten.
- Ihr Haushaltseinkommen beträgt maximal 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind.
- Sie haben frühestens am 01.01.2018 den Kaufvertrag unterzeichnet oder die Baugenehmigung erhalten.
- Ihr neues Zuhause ist zum Stichtag Ihre einzige Wohnimmobilie.
Quelle: www.kfw.de
Baukosten
Bei den Baukosten handelt es sich um die Summe der reinen Kosten für die technischen Bauleistungen, wie sie vom Bauhandwerk inkl. Materiallieferung erbracht werden und für die Errichtung von Gebäuden notwendig sind (ohne Erschließung und Baunebenkosten).
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
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Energieberater/Energieberatung
Baulast
Bei Baulasten handelt es sich um im Baulastenverzeichnis registrierte öffentlich-rechtliche Beschränkungen der Bebaubarkeit bzw. Nutzbarkeit eines Grundstücks. Die Einsichtnahme in dieses Verzeichnis wird vor einem Grundstückserwerb angeraten. Das Baulastenverzeichnis wird bei den Bauordnungsämtern geführt. In Bayern existiert die Baulast nicht. Durch Baulasten an Nachbargrundstücken ist es möglich, die Nutzbarkeit, bzw. Bebaubarkeit eines Grundstückes zu gewährleisten.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
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Energieberater/Energieberatung
Baumängel
Durch fehlerhafte Entwürfe, Ausführungen oder nicht einwandfreies Material verursachte Mängel eines Bauvorhabens. Bei Abnahme durch den Bauherrn sollte bei ersichtlichen Mängeln ein schriftlicher Vorbehalt erstellt werden, damit Nachbesserungs- oder Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden können. Bei gravierenden Mängeln kann die Abnahme bis zur Beseitigung abgelehnt werden.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
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Energieberater/Energieberatung
Baunebenkosten
Die Baunebenkosten sind die Summe der Kosten, welche bei der Errichtung von Bauten zusätzlich neben den Baukosten fällig werden.
Ausdrücklich zu nennen wären:
Die Kosten können zusätzlich zu den reinen Baukosten zwischen 10 Prozent und 20 Prozent der Gesamtkosten ergeben.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Ausdrücklich zu nennen wären:
- Energieberater-, Architektenhonorar,
- Kosten der Statiker und Prüfingenieure,
- Gebühren für das Baugenehmigungsverfahren
- Gebühren für amtliche Prüfungen (zum Beispiel Bauabnahmen)
Die Kosten können zusätzlich zu den reinen Baukosten zwischen 10 Prozent und 20 Prozent der Gesamtkosten ergeben.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Bauordnung
In den einzelnen Ländern gibt es Landesbauordnungen, die Anforderungen an den Bau und seine Teile als auch das Verfahren der Baugenehmigung regeln.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Bausparvertrag
Den Vertrag zwischen Bausparer und Bausparkasse nennt man Bausparvertrag.
Hier verpflichtet sich der Bausparer, Bauspareinlagen zu erbringen, die Bausparkasse verpflichtet die Gewährung eines Bauspardarlehens.
Ein Bauspardarlehen muss zu wohnwirtschaftlichen Zwecken angewendet werden. Näheres siehe auch unter Bauspardarlehen.
Der Abschluss eines Bausparvertrages ermöglicht dem Sparer einen Rechtsanspruch auf ein Bauspardarlehen, welches, abhängig von der Gesellschaft und dem abgeschlossenem Tarif, verschiedenartig hoch ausfallen kann, sich überwiegend jedoch zwischen 50 Prozent und 60 Prozent der Bausparsumme befindet.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Hier verpflichtet sich der Bausparer, Bauspareinlagen zu erbringen, die Bausparkasse verpflichtet die Gewährung eines Bauspardarlehens.
Ein Bauspardarlehen muss zu wohnwirtschaftlichen Zwecken angewendet werden. Näheres siehe auch unter Bauspardarlehen.
Der Abschluss eines Bausparvertrages ermöglicht dem Sparer einen Rechtsanspruch auf ein Bauspardarlehen, welches, abhängig von der Gesellschaft und dem abgeschlossenem Tarif, verschiedenartig hoch ausfallen kann, sich überwiegend jedoch zwischen 50 Prozent und 60 Prozent der Bausparsumme befindet.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
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Bauträger
Bei Bauträgern handelt es sich um Unternehmen, welche Grundstücke kaufen und im eingenen Namen und auf eigene Rechnung Wohn- und Gewerbebauten fertigen, um sie anschließend zu veräußern.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
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Energieberater/Energieberatung
Bauträgermodell
Ein Konzept zum steuerbegünstigten Kauf einer Immobilie nennt man Bauträgermodell. Hier befindet sich die Immobilie noch in der Planungs- bwz. Bauphase.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
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Energieberater/Energieberatung
Bebauungsplan
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindliche Festsetzung der zulässigen baulichen Nutzung, also alle relevanten Angaben über die künftige Gestaltung des Gebietes, in dem der Bebauungsplan gilt. Man kann hieraus Straßen, bebaubare Flächen und Grünanlagen ersehen.
Auch: die Bauweise, die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen, die Baugrenzen, die Anzahl der Geschosse; die Mindestgröße, -breite und -tiefe der Baugrundstücke; die Flächen für Nebenanlagen (Spiel-, Erholungs- und Freizeitflächen, Stellplätze, Garagen); die überwiegend für die Bebauung mit Familienheimen geplanten Flächen; die Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind; Verkehrsflächen.
Hier gilt das Öffentlichkeitsprinzip. Sie haben das Recht, den Bebauungsplan einzusehen.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Auch: die Bauweise, die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen, die Baugrenzen, die Anzahl der Geschosse; die Mindestgröße, -breite und -tiefe der Baugrundstücke; die Flächen für Nebenanlagen (Spiel-, Erholungs- und Freizeitflächen, Stellplätze, Garagen); die überwiegend für die Bebauung mit Familienheimen geplanten Flächen; die Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind; Verkehrsflächen.
Hier gilt das Öffentlichkeitsprinzip. Sie haben das Recht, den Bebauungsplan einzusehen.
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Berater
Bei Beratern spricht man von Personen, die Anlegern gewerbsmäßig Empfehlungen für den Kauf beziehungsweise Verkauf von Wertpapieren oder anderen Kapitalanlagen geben. Die unterbreiteten Vorschläge sollen den Anlagezielen des Kunden bezüglich Sicherheit, Liquidität und (Netto-) Ertrag nachkommen.
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Energieberater/Energieberatung
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Energieberater/Energieberatung
Biomasse
Der Rohstoff Biomasse kann in unterschiedlichen Aggregatzuständen vorliegen. Einen festen Zustand hat die Biomasse zum Beispiel aus Land- und forstwirtschaftliche Erzeugnissen. Einen flüssigen Zustand hingegen nimmt die Biomasse aus Pflanzenölen oder Bioalkohol ein. Der gasförmigen Zustand der Biomasse liegt wiederum vor wenn die Biomasse als Bio-, Klär- oder Deponiegas vorliegt. Aufgrund der Knappheit der fossilen Brennstoffe ist die Nutzung von Biogas in den letzten Jahren stark gestiegen. Laut dem “Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit” hat die Leistung von Biokraftwerken in Deutschland von knapp 400.000 Kilowatt im Jahre 1996 auf mehr als 2.100.000 Kilowatt im Jahre 2005 zugenommen.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen
/Nürtingen Energieberater/Energieberatung
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Blockheizkraftwerk (BHKW)
Stationärer Motor oder Gasturbine, der oder die nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung sowohl elektrischen Strom als auch Wärme produziert.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
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Energieberater/Energieberatung
BLZ
BLZ ist die Abkürzung für Bankleitzahl.
Das Kreditinstitut wird über die Bankleitzahl identifizieren.
Eine BLZ setzt sich aus acht Ziffern zusammen und ist zum Beispiel bei Überweisungen anzugeben.
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Das Kreditinstitut wird über die Bankleitzahl identifizieren.
Eine BLZ setzt sich aus acht Ziffern zusammen und ist zum Beispiel bei Überweisungen anzugeben.
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Brennstoffzellenheizgerät
Stationäre Anlage, die die im Brennstoff gebundene chemische Energie in einer Brennstoffzelle direkt in elektrische Energie umwandelt und die dabei entstehende Wärme für Heizzwecke nutzt.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
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Brennwertfeuerstätte
Feuerstätte, bei der die Verdampfungswärme des im Abgas enthaltenen Wasserdampfes konstruktionsbedingt durch Kondensation nutzbar gemacht wird.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Brutto
Das Brutto ist der Preis inkl. Mehrwertsteuer. Bei Darlehensverträge wird grundsätzlich mit brutto errechnet.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
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Bruttokaltmiete
Bei der Bruttokaltmiete spricht man auch von der “kalte Leerraummiete”.
In der Miete enthaltene Zahlungen für Wasser, Zentralheizung, Möblierung, usw. werden nicht berücksichtigt.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
In der Miete enthaltene Zahlungen für Wasser, Zentralheizung, Möblierung, usw. werden nicht berücksichtigt.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
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