Glossar
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ABB
Ist die Abkürzung für Allgemeine Bauspar Bedingungen.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
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Energieberater/Energieberatung
Abdichtung
Maßnahme zum Schutz von Bauwerken und Bauteilen gegen Einwirkung von Wasser und Feuchtigkeit. Man unterscheidet:
- Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit (DIN 18195-4)
- Abdichtung gegen nichtdrückendes Wasser (DIN 18195-5)
- Abdichtung gegen drückendes Wasser (von außen: DIN 18195-6, von innen: DIN 18195-7)
- Dachabdichtung Bauwerksabdichtungen sind gemäß den Anforderungen aus den o. a. Belastungen auszuführen.
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Abfall
bewegliche Sachen, deren sich der Besitzer entledigen will oder deren Entsorgung zur Wahrung des Allgemeinwohls geboten ist. Abfallentstehung ist zu vermeiden. Abfälle sollen verwertet werden. Bei der Entsorgung von Abfällen dürfen die Gesundheit der Menschen sowie Flora, Fauna, Boden, Gewässer und Luft nicht beeinträchtigt werden. Die Belange des Naturschutzes, der Landschaftspflege und des Städtebaus sind zu wahren. Abfall wird in Deutschland durch das Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetz (KrW-/Abfg) definiert.
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Energieberater/Energieberatung
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Energieberater/Energieberatung
Abgasanlage
Anlage, wie Schornstein, Verbindungsstück, Abgasleitung, Luft-Abgas-System oder Abluftschacht, für die Ableitung der Abgase von Feuerstätten und Räucheranlagen, sowie eine Anlage zur Abführung von Verbrennungsgasen von Blockheizkraftwerken, Wärmepumpen, ortsfesten Verbrennungsmotoren und Brennstoffzellenheizgeräten.
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Energieberater/Energieberatung
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Abgasanlage für Überdruck
Abgasanlage, bei deren Betrieb der statische Druck im Innern höher sein darf als der statische Druck in der Umgebung der Abgasanlage in gleicher Höhe.
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Energieberater/Energieberatung
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Abgaskanal
Verbindungsstück, das mit Böden, Decken, Wänden oder anderen Bauteilen fest verbunden ist.
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Energieberater/Energieberatung
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Abgasleitung
Abgasanlage, die nicht rußbrandbeständig sein muss.
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Energieberater/Energieberatung
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Abgasrohr
Frei verlaufendes Verbindungsstück.
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Energieberater/Energieberatung
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Abgasverlust
Die Differenz zwischen dem Wärmeinhalt des Abgases und dem Wärmeinhalt der Verbrennungsluft bezogen auf den Heizwert des Brennstoffes.
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Energieberater/Energieberatung
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Abgasweg
Heizgasweg und Strömungsstrecke der Abgase innerhalb des Verbindungsstücks.
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Energieberater/Energieberatung
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Abschlussgebühr
Bei Abschluss eines Bausparvertrags wird von den Bausparkassen eine einmalige Abschlussgebühr erhoben. Sie setzt sich aus Beratungs- und Abschlusskosten zusammen. Man kann die Abschlussgebühr auch mit den einzuzahlenden Sparleistungen verrechnen.
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Energieberater/Energieberatung
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Abschreibung-degressive
Bei der degressiven Abschreibung handelt es sich um eine Absetzung in abnehmenden Beträgen. Die jährlichen Abschreibungsbeträge ergeben sich zum Beispiel als fester Prozentsatz vom Restbuchwert.
Soweit ein Wohngebäude bis zum 28.02.1989 hergestellt bzw. angeschafft wurde, gelten nachfolgende Abschreibungssätze: In den ersten vier Jahren je 7 Prozent, in den folgenden sechs Jahren je 5 Prozent und in den darauf folgenden sechs Jahren je 2 Prozent und in den folgenden vierundzwanzig Jahren je 1,25 Prozent.
Übrige Wohngebäude, die der Steuerpflichtige hergestellt oder bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung angeschafft hat, können gemäß §7 V EStG in den ersten acht Jahren je 5 Prozent, in den folgenden sechs Jahren je 2,5 Prozent und in den anschließenden 36 Jahren jeweils 1,25 Prozent der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abgesetzt werden.
Eine degressive Abschreibung kann nur von einem Erwerber des Gebäudes beantragt werden, wenn der Hersteller des Gebäudes für das veräußerte Gebäude weder degressive noch erhöhte oder Sonder-AfA in Anspruch genommen hat.
Eine degressive Abschreibung für Betriebsgebäude im Besitz von Privatpersonen ist nur noch möglich, wenn das Gebäude aufgrund eines vor dem 01.01.1994 gestellten Bauantrags hergestellt und vom Steuerpflichtigen aufgrund eines vor dem 01.01.1995 abgeschlossenen obligatorischen Vertrags angeschafft worden ist. Wenn die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zu späteren Zeitpunten erfolgten, kann nur noch eine lineare AfA in Höhe von 4 Prozent gemäß §7 Abs.4 Nr.1 EStG in Anspruch genommen werden.
Bei Wirtschaftsgebäuden können in den ersten vier Jahren je 10 Prozent, in den darauf folgenden drei Jahren je 5 Prozent und in den danach folgenden 18 Jahren je 2,5 Prozent abgesetzt werden.
Die degressive Abschreibung ist nur zulässig mit den gesetzlich vorgeschriebenen Staffelsätzen.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
Soweit ein Wohngebäude bis zum 28.02.1989 hergestellt bzw. angeschafft wurde, gelten nachfolgende Abschreibungssätze: In den ersten vier Jahren je 7 Prozent, in den folgenden sechs Jahren je 5 Prozent und in den darauf folgenden sechs Jahren je 2 Prozent und in den folgenden vierundzwanzig Jahren je 1,25 Prozent.
Übrige Wohngebäude, die der Steuerpflichtige hergestellt oder bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung angeschafft hat, können gemäß §7 V EStG in den ersten acht Jahren je 5 Prozent, in den folgenden sechs Jahren je 2,5 Prozent und in den anschließenden 36 Jahren jeweils 1,25 Prozent der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abgesetzt werden.
Eine degressive Abschreibung kann nur von einem Erwerber des Gebäudes beantragt werden, wenn der Hersteller des Gebäudes für das veräußerte Gebäude weder degressive noch erhöhte oder Sonder-AfA in Anspruch genommen hat.
Eine degressive Abschreibung für Betriebsgebäude im Besitz von Privatpersonen ist nur noch möglich, wenn das Gebäude aufgrund eines vor dem 01.01.1994 gestellten Bauantrags hergestellt und vom Steuerpflichtigen aufgrund eines vor dem 01.01.1995 abgeschlossenen obligatorischen Vertrags angeschafft worden ist. Wenn die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zu späteren Zeitpunten erfolgten, kann nur noch eine lineare AfA in Höhe von 4 Prozent gemäß §7 Abs.4 Nr.1 EStG in Anspruch genommen werden.
Bei Wirtschaftsgebäuden können in den ersten vier Jahren je 10 Prozent, in den darauf folgenden drei Jahren je 5 Prozent und in den danach folgenden 18 Jahren je 2,5 Prozent abgesetzt werden.
Die degressive Abschreibung ist nur zulässig mit den gesetzlich vorgeschriebenen Staffelsätzen.
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Abschreibung-lineare
Bei der linearen Abschreibung handelt es sich um eine Absetzung in jährlich gleichen Beträgen. Die Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten werden hier gleichmäßig auf die gewöhnliche Nutzungsdauer verteilt.
Bei Gebäuden mit Fertigstellung nach dem 31.12.1924 können die Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten jährlich mit 2 Prozent angesetzt werden (Nutzungsdauer 50 Jahre).
Bei Gebäuden mit Fertigstellung vor dem 01.01.1925 können die Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten jährlich mit 2,5 Prozent angesetzt werden (Nutzungsdauer 40 Jahre).
Gebäude, welche zu einem Betriebsvermögen gehören und nicht für Wohnzwecke dienen und für die ein Bauantrag nach dem 31.03.1985 gestellt wurde (= Wirtschaftsgebäude), werden über 25 Jahre mit 4 Prozent jährlich abgeschrieben, vgl. § 7 IV Nr. 1 EStG.
Bei einer kürzeren Nutzungsdauer kann die der tatsächlichen Nutzungsdauer entsprechende AfA vorgenommen werden. (§ 7 IV 2 EStG)
Beispiel:
Bei Gebäuden mit Fertigstellung nach dem 31.12.1924 können die Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten jährlich mit 2 Prozent angesetzt werden (Nutzungsdauer 50 Jahre).
Bei Gebäuden mit Fertigstellung vor dem 01.01.1925 können die Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten jährlich mit 2,5 Prozent angesetzt werden (Nutzungsdauer 40 Jahre).
Gebäude, welche zu einem Betriebsvermögen gehören und nicht für Wohnzwecke dienen und für die ein Bauantrag nach dem 31.03.1985 gestellt wurde (= Wirtschaftsgebäude), werden über 25 Jahre mit 4 Prozent jährlich abgeschrieben, vgl. § 7 IV Nr. 1 EStG.
Bei einer kürzeren Nutzungsdauer kann die der tatsächlichen Nutzungsdauer entsprechende AfA vorgenommen werden. (§ 7 IV 2 EStG)
Beispiel:
- Kauf eines selbstgenutzten Einfamilienhauses (mit Fertigstellung nach 31.12.1924) für 250.000 Euro in 1999
- Nutzungsdauer 50 Jahre = 2,0 Prozent der Herstellungs- und Anschaffungskosten
- Jährlicher Abschreibungsbetrag: 250.000 Euro x 2,0 Prozent = 5.000 Euro
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Absetzung für Abnutzung (AfA)
Bei der AfA handelt es sich um den steuerrechtlichen Begriff für die Verteilung der Herstellungs- bwz. Anschaffungskosten auf die gewöhnliche Nutzungsdauer. Die Afa kann vom Steuerpflichtigen in der Einkommenssteuerermittlung als Betriebsausgabe oder Werbungskosten ansetzen werden.
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AfA
Ist die Abkürzung für Absetzung für Abnutzung.
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AGB
Ist die Abkürzung für Allgemeine Geschäftsbedingungen.
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Alles auf einen Blick
Nur hier haben Sie die Möglichkeit alle Begriffe klar und strukturiert, zu bestimmen und zu definieren.
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Energieberater/Energieberatung
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Bei den Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt es sich um vorformulierte Bedingungen für eine Vielzahl von Verträgen. Bei Vertragsabschluß können diese unter bestimmten Voraussetzungen Vertragsinhalt werden.
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Energieberater/Energieberatung
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Amortisation
- Die Zahlung des Darlehensnehmers zur Rückführung des Darlehen nennt man Tilgung. Dieser wird normalerweise als Prozentsatz angegeben.
- Der gleich bleibende Beitrag (in Promille angegeben), der erforderlich ist, um ein Bauspardarlehen in vereinbarter Zeit zurückzahlen zu können, wird als Tilgungsbeitrag bezeichnet. Die Höhe des Tilgungsbeitrags hängt dabei vom gewählten Tarif ab.
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Amtlicher Lageplan
Die genaue Lage des Grundstücks, ebenso des darauf errichteten Gebäudes, lässt sich aus dem amtlichen Lageplan entnehmen. Siehe auch unter Katasterpapiere.
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Energieberater/Energieberatung
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Annuität
Der Begriff Annuität stammt aus dem Lateinischen und beschreibt eine regelmäßige Zahlung, die jährlich anfällt (annus = Jahr). Diese Zahlung, oder auch: Rate, ist und bleibt über die Jahre hinweg immer gleich hoch und besteht aus einem Zinsanteil und einem Tilgungsanteil. Der Zinsanteil und der Tilgungsanteil innerhalb dieser konstanten Jahreszahlung verändern sich mit der Zeit: Der Zinsanteil sinkt, der Tilgungsanteil steigt, die Rate bleibt aber in ihrer Höhe gleich. Dies ist das Grundkonzept des Annuitätendarlehens, welches wiederum als Standardform einer Baufinanzierung gilt. Die Annuität stellt dabei also den regelmäßigen Rückzahlungsbetrag dar, den der Kreditnehmer entrichten muss.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
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Annuitätendarlehen
Die heute am meisten vereinbarte Darlehensform ist das Annuitätendarlehen. Auch Amortisations- oder Tilgungsdarlehen werden als Annuitätendarlehen beschrieben.
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Architekt
In Deutschland geschützte Berufsbezeichnung. Das Führen dieser Berufsbezeichnung setzt die Eintragung in die Architektenliste der Architektenkammer eines Bundeslandes voraus. Berufszweige Architekt (Gebäudeplanung), Innenarchitekt (Planung von raumbildenden Ausbauten), GARTEN- UND Landschaftsarchitekt (Planung von Freianlagen und Landschaftsplanung), Stadtplaner. Grundlage der Honorierung von Architektenleistungen ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Das Wort Architekt ist griechischer Herkunft. Im Lateinischen wurde es in zwei Versionen (architecton, onis, architectus, i) gebraucht. Vitruv verstand unter architectus einen umfassend gebildeten Ingenieur-Architekten, der auf der Grundlage von Philosophie, Naturwissenschaften und technischen Wissenschaften als Baugestalter, Techniker und Organisator tätig wurde.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen
Energieberater/Energieberatung
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Ausbauhaus
Bein einem Ausbauhaus handelt es sich um ein Haus, welches nur bis zu einem bestimmten Stand durch die Baufirma gefertigt wird, alles weitere wird durch den Bauherrn in Eigenleistung zu Ende gebracht, z. B. der Innenausbau. Siehe auch unter Fertighaus.
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Ausfallbürgschaft
Bei der Ausfallbürgschaft handelt es sich um eine Bürgschaft, bei der der Bürge erst in Anspruch genommen werden kann, wenn der Gläubiger dargelegt hat, dass zumindest zum Teil ein Ausfall seiner Forderung endgültig eingetreten ist, das heisst, der Bank einen Verlust zugefügt hat.
Quelle: Energieberater/Energieberatung Pfullingen/Reutlingen/Tübingen/Nürtingen Energieberater/Energieberatung
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